«Kassensturz» liess in Nürnberg beim TÜV Rheinland elf Spielzeug-Drohnen zwischen 50 und 160 Franken testen, vier davon mit Videofunktion.
Was in die Luft geht, kommt manchmal unsanft wieder herunter. Entscheidend ist deshalb die Robustheit: Plastikteile dürfen nicht absplittern. Der Akku muss sicher eingebaut sein. Sonst reissen die dünnen und heiklen Stromkabel.
Propellerschutz ist sicher
Weitere Kriterien: Flugverhalten drinnen und draussen, Distanz der Funkverbindung, Laufzeit und Sicherheit des Akkus sowie Sicherheit für die Piloten.
Wer seinem Sohn oder Göttibuben eine Drohne schenken will, sollte in erster Linie auf die Sicherheit achten. Diese bieten Drohnen mit Propellerschutz. Die Propeller sind mit einem Schutzring umrandet und können so weder Mensch noch Tier verletzen.
Gut vor Erschütterungen geschützt
Bei drei der getesteten Modelle hat der Akku keine Schutzschaltung. Die Schutzschaltung unterbricht bei einem Kurzschluss den Stromkreislauf und verhindert, dass der Akku überlädt und im dümmsten Fall sogar explodiert.
Beim Verarbeitungs-Test simulierten die Experten des TÜV Rheinland Abstürze mit einem Schlaggerät. Erfreuliches Resultat: Dank flexibler Bauweise halten alle Drohnen diese Erschütterungen aus. Bei den Drohnen ohne Videofunktion ist das Modell Infinit aufgefallen (siehe Resultate-Tabelle als PDF ). Es hat die besten Flugeigenschaften.
Einzelne der fliegenden Minicomputer haben eine Landeautomatik, stabilisieren in der Luft automatisch und werden über das Handy via App gesteuert. Die Reichweite der Funkverbindung liegt bei den getesteten Drohnen zwischen 45 und 150 Metern. Der Akku hält bei Vollgas je nach Drohne zwischen vier und elf Minuten.
Vier der untersuchten Drohnen haben eine Videokamera. Allerdings mit unterschiedlicher Qualität. Das Modell Revell Controll hat die beste Kamera. Für die Video-Aufzeichnung braucht es aber ein Smartphone. Die Drohne Top4you zeichnet direkt auf einen Chip auf. Die besten Flugeigenschaften unter den Video-Drohnen hat das Modell Parrot.
Flug in die Tabuzone
Das Problem bei Video-Drohnen: Mit aufnahmefähigen Modellen kann der vermeintliche Landschaftsfilmer zum Spion mutieren. Die Kamera ermöglicht freie Sicht in Nachbars Garten und hochauflösende Kameras gar Einblick ins Schlafzimmer. Es sind Flüge durch die Tabuzone – in Dateien gespeichert und jederzeit abrufbar.
«Mit der Drohne können Piloten Orte und Situationen überwachen, wo der normale Mensch nichts sieht. Und dies ist oft eine Verletzung der Privatsphäre», sagt der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeits-Beauftragte Jean-Philippe Walter. «Damit kann man sich strafbar machen.»
Walters Rat: «Drohnen-Piloten müssen die auf Aufnahmen möglicherweise sichtbaren Leute informieren, was sie mit den Aufnahmen machen wollen. Zudem brauchen die Piloten die Einwilligung der gefilmten Personen.»
Getestet wurden: Rolling Spider von Parrot, Green Spy von Top4You, Video Quad X-Spy und Quadcopter Rayvore blau von Revell Control, Nine Eagles von Galaxy Visitor 6, FX-4 von Infiniti, Sky Roller von TX Juice, Quadrocopter CRC X1 von Carrera, Sky Roller von Reely, Quadrocopter Switzerland von Joka Suisse und Nano QX von Blade.