Dominik Hauser, zweifacher Familienvater, war die letzten drei Monate arbeitslos. Ein harmloser Post auf der Social-Media-Plattform Facebook kostete dem Maler den Job: «Habe vor, die Branche zu wechseln und suche deshalb eine Stelle als IT-Supporter. Wenn Ihr jemanden kennt, der einem Quereinsteiger eine Chance gibt oder sonstige Tipps habt, dann bitte bei mir melden.»
Harmloser Eintrag
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Auf seinen Eintrag am 11. September 2012 meldet sich nur einer, sein Chef. Einer von Hausers 100 Freunden verriet ihn. «Mein Chef zeigte mir den Ausdruck des Posts und sagte, das sei ein Kündigungsgrund. «Ende Jahr sei ich weg», sagt der 36jährige Hauser. Tatsächlich schreibt das Maler- und Gipsergeschäft Burkhard & Co. in seiner Kündigung: «Leider mussten wir über andere Quellen feststellen, dass Sie sich beruflich neu orientieren wollen.» Hausers Berufsinteresse sei somit nicht mehr genügend vorhanden.
Verstoss gegen Datenschutz
Für den Zürcher Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl ist das ein datenschutzrechtlicher Verstoss: «Das ist eine ganz normale Äusserung, die man unter Freunden macht. Wenn diese Information von einer Drittperson, in diesem Fall vom Arbeitgeber, verwendet wird, dann ist das klar eine missbräuchliche Datenbearbeitung.»
Chefs schnüffeln auf Facebook
Der Datenschützer mahnt vor unbedachten Einträgen im Internet. «Heute muss man davon ausgehen, dass Personalabteilungen die Social-Media-Plattformen systematisch auswerten», sagt Baeriswyl. «Eine betroffene Person kann sich nur dagegen schützen, indem sie sich bewusst ist, dass Informationen, die sie auf eine Plattform stellt, praktisch öffentlich sind und missbräuchlich verwendet werden können.»
Präzedenzfall für Gewerkschaft
Dominik Hauser zieht nun mithilfe der Gewerkschaft UNIA vor Gericht und klagt wegen missbräuchlicher Kündigung. «Für uns ist das ein Präzedenzfall. Es kann nicht sein, dass ein Arbeitgeber mit einem verdienten Arbeitnehmer so umspringt», sagt UNIA-Mediensprecher Hans Hartmann.
Facebook als juristisches Neuland
«Wer seinen Chef im Internet verunglimpft oder beschimpft, begeht eine Treuepflichtverletzung», sagt Arbeitsrechtsexperte Roger Rudolph. «Das kann ein Kündigungsgrund sein.» Andererseits darf der Chef im Internet keine privaten Daten über seine Angestellten recherchieren.
Trotzdem: Es gibt noch keinen Gerichtsentscheid darüber, ob ein Arbeitgeber Daten, die ihm beispielsweise aus Facebook zugetragen worden sind, verwenden darf. «Es spricht einiges dafür, dass mindestens die Verwertung dieser privaten Information auf Facebook eine Datenschutzverletzung des Arbeitgebers ist», sagt Arbeitsrechtler Rudolph. «Aber eine ganz andere Frage ist, ob die Kündigung, gestützt auf diese Information, tatsächlich missbräuchlich ist. Das ist offen und kann man so heute nicht entscheiden. »
Das Fazit des Malers
Wegen des laufenden Verfahrens will sich der ehemalige Arbeitgeber, die Malerfirma Burkhard & Co., nicht äussern. Dominik Hauser hat mittlerweile Arbeit gefunden. Wiederum als Maler. In Wochenend-Kursen bereitet er sich auf den Wechsel in die IT-Branche vor. Facebook wird davon nichts mehr erfahren: «Ich frage nur noch in meinem privaten Umfeld nach Tipps für einen Quereinsteiger.»