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Grillfest: So vermeiden Sie Streit mit Anwohnern
Aus Kassensturz vom 01.06.2010.
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Familie und Freizeit Grillfest: So vermeiden Sie Streit mit Anwohnern

In zehn Tagen beginnt die Fussball-WM und für viele gehören lange Grillabende und Fernseherlebnisse mit Freunden im Garten oder auf dem Balkon dazu. Doch nicht jeder Nachbar toleriert Rauch und Jubelgeschrei am Abend. «Kassensturz» gibt Tipps, damit der gesellige Anlass nicht im Streit endet.

Das steht im Gesetz: Der Mieter muss gemäss Mietrecht auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen. Genauer ist diese Rücksichtspflicht im Gesetz aber nicht geregelt.

Hausordnung: Häufig sind gewisse Grenzen des Zumutbaren in einem Mietshaus in einer Hausordnung geregelt. Diese ist nur verbindlich, wenn im Mietvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Hausordnungen regeln oft auch die Nutzung von Flächen, die allen Mietern zugänglich sind – wie Dachterrassen oder Grünflächen um das Haus. Hier gilt: Alle Mieter haben das gleiche Recht. Die Mieter müssen sich untereinander absprechen.

Lärm: Grundsätzlich gilt ab 22:00 Uhr die Nachtruhe. Das heisst: Man sollte die Lautstärke von Musik, Gesang und Gesprächen auf Tischlautstärke senken. Also so leise reden, dass nur Personen, die um einen Tisch sitzen, sich verstehen. Zu speziellen Anlässen, die nur eine begrenzte Dauer haben, ist etwas mehr Toleranz gefragt. Bei Quartierfesten oder während einer Fussball-WM darf es auch einmal ein bisschen später werden.

Grillieren: Grillieren ist auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Es ist auch egal, wie man grilliert – mit Holzkohle, mit einem Gas- oder Elektro-Grill. Wer grilliert, muss darauf achten, dass Rauch und Gerüche die Nachbarn nicht stören. Wann die Grenzen des Zumutbaren erreicht sind, lässt sich nicht verallgemeinern. Jede Person empfindet dies anders. Eine Grenze ist sicher erreicht, wenn ein Nachbar seine Fenster schliessen oder ein Zimmer verlassen muss, weil Rauch oder Gestank in seine Wohnung dringen.

Belästigungen vermeiden: Kohle nur sparsam verwenden und statt Anzündern einen Blasebalg verwenden. Kein behandeltes oder frisches Holz und keine Hausabfälle verbrennen. Wenn beim Grillen mit Holzkohle zu viel Rauch entsteht, auf einen Gasgrill umsteigen. Möglichst wenig Fett und Marinade in die Glut tropfen lassen.

Wenn ein Nachbar stört: Zuerst immer das Gespräch suchen und sich erst danach an den Vermieter wenden. Rechtlich lassen sich solche Streitigkeiten kaum lösen. Gewisse Verwaltungen bieten Mediationen an. Grundsätzlich gilt: Den gesunden Menschenverstand walten lassen.

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