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Volkszählung schwänzen gibt keine Busse
Aus Espresso vom 29.02.2016. Bild: Keystone
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Familie und Freizeit Volkszählung schwänzen gibt keine Busse

Das Bundesamt für Statistik befragt jedes Jahr 200‘000 Schweizer für die Volkszählung. Die Befragung ist obligatorisch. Doch wer nicht mitmacht, hat nichts zu befürchten.

Grundsätzlich sind telefonische Befragungen, etwa durch Meinungs-Forschungsinstitute, freiwillig. Einzige Ausnahme ist die Erhebung für die Volkszählung. Bundesrat und Parlament haben sie für obligatorisch erklärt. Doch trotz strengem Datenschutz liefern nicht alle Befragten die Antworten zu den Fragen nach Haushaltsgewohnheiten, Arbeitsweg oder Sprache.

Laut Markus Schwyn, Abteilungschef Bevölkerung und Bildung beim Bundesamt für Statistik, gibt es verschiedene Gründe dafür, dass jedes Jahr ein paar Hundert bis ein paar Tausend Befragte keine Antworten liefern. Manche sind im Ausland, manche sind krank. Andere wollen dem Staat keine privaten Fragen beantworten.

Obligatorisch – aber ungeahndet

Auch wenn das Beantworten der Fragen für die Volkszählung obligatorisch ist: Wer sich nicht daran hält, riskiert nichts. Rechtlich gebe es keine Möglichkeit, Bussen zu erteilen, sagt Markus Schwyn vom Bundesamt für Statistik: «Wir könnten nur eine Aufwandentschädigung in Rechnung stellen, wenn wir weitere Personen suchen müssten.» Jedoch: «Die Volkszählung war schon immer obligatorisch. Doch es gab noch nie ein Verfahren oder Massnahmen gegen jemanden, der nicht mitmacht.»

Gesucht sind die Jungen

Bei der Auswahl für die Stichprobenerhebung achten die Statistiker darauf, Personen aus allen Altersschichten zu erreichen. Angewiesen ist man vor allem auf Jugendliche ab 15 Jahren, denn deren Lebenswelt müsse die Politiker auch interessieren.

Es sei jedoch sehr schwierig, sie zu erreichen, sagt BfS-Mann Schwyn: «Die Jungen sind telefonisch kaum mehr zu erreichen, weil sie nur noch das mobile Telefon benutzen. Dabei brauchen wir diese Personengruppen dringend für unsere Erhebung.» Da nützt es auch nichts, dass sie zuvor in einem Brief darüber informiert werden, dass demnächst Fragen für die Volkszählung zu beantworten seien.

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