Im Jahr 2000 schloss Kurt Müller bei der Swiss Life eine fondsgebundene Lebensversicherung ab. Der Rentner zahlte 20'000 Franken ein. Die Swiss Life verpflichtete sich, das Geld dieser sogenannte Einmalprämienversicherung anzulegen und im Fall von Müllers Tod rund 27'000 Franken zu zahlen. Damit wollte Müller seine Frau finanziell absichern.
Doch die Lebensversicherung entpuppt sich für den ehemaligen Finanzfachmann als schlechtes Geschäft: Wie abgemacht legte die Swiss Life Kurt Müllers Geld in Aktien an. Im Jahr 2000 herrschte an der Börse noch Feststimmung. Doch die Stimmung an der Börse hat sich inzwischen geändert. Müllers Vermögen schrumpft nicht nur wegen der Kursverluste: Plötzlich belastet Swiss Life dem Rentner hohe Prämien für die Todesfallversicherung und Verwaltungsgebühren: Im Jahr 2002 zahlte Müller für Risiko und Verwaltung 755 Franken, 2003 waren es 901 Franken und 2004 bereits 947 Franken.
Swiss Life zieht die Prämien direkt dem Fondsvermögen ab. Das Vermögen schmilzt, Müllers Police ist immer weniger wert.
Doppeltes Risiko für die Kunden
Von den 20'000 Franken waren Ende 2004 nur noch 8'545 Franken übrig. Vom einbezahlten Geld wird im schlimmsten Fall bis zum Ablauf der Versicherung nichts mehr vorhanden sein. "Wenn ich gewusst hätte, dass solche Kosten anfallen, wäre ich mit einem Sparkonto viel besser gefahren. Dann hatte meine Frau mindestens immer die 20'000 Franken gehabt", ärgert sich Müller. Die hohen Abzüge sind eine der Tücken von fondsgebundenen Lebensversicherung: Je tiefer die Börsenkurse sind, desto höher sind die Prämien.
Für die Kunden ein doppeltes Risiko. Doch genau dieser Zusammenhang hat die Swiss Life bei Vertragsabschluss mit keinem Wort erwähnt. "Es war nur von einer Einmalprämie die Rede. Es stand nirgends etwas von zusätzlichen Kosten für Verwaltung und Risiko. Wäre das der Fall gewesen, hätte ich den Vertrag nicht abgeschlossen", sagt Müller. Tatsächlich steht in Kurt Müllers Unterlagen nichts von zusätzlichen Prämien und Kosten. Das Bundesamt für Privatversicherungen kritisiert als Aufsichtsbehörde die Swiss Life: "Die Kostenstruktur des Produktes ist nicht zu beanstanden. Aber nach unserem Kenntnisstand dieses Falles war die Information von Swiss Life tatsächlich ungenügend", sagt Manfred Hüsler vom Bundesamt für Privatversicherungen. Swiss Life sieht das anders und schreibt: