Ob beim Flug buchen oder im Onlineshop: Beim Zahlen tauchen happige Gebühren auf einzig für die Benutzung der Kreditkarte. Viele Konsumenten ärgern sich darüber. Seit Jahren streiten Kreditkartenfirmen und Händler, ob so ein spezieller Zuschlag überhaupt zulässig ist. Die Wettbewerbskommission hat in einer einvernehmlichen Regelung mit den Kartenherausgebern und den Verarbeitern unter anderem entschieden, dass die Kartenfirmen die sogenannte «Nicht-Diskriminierungs-Klausel» wieder in ihre Regelwerke aufnehmen dürfen. Diese besagt, dass das Bezahlen mit Karte nicht teurer sein darf als andere Zahlungsmittel. Bisher galt ein Verbot dieser Klausel.
Per 1. August 2015 haben nun die beiden Kartenfirmen in der Schweiz, Master Card und Visa, diese Klausel wieder aufgenommen. Die Kartenfirmen wollen, dass Kunden, die mit ihrer Karte bezahlen, keinen Aufschlag zahlen müssen. Der Chef von Visa Schweiz, Stefan Holbein, sagt gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1: «Wer mir einer Visakarte bezahlt, der darf gegenüber anderen Zahlungsmitteln nicht benachteiligt werden und muss keinerlei Zuschläge akzeptieren.» Das gilt auch für Zahlungen mit der Mastercard.
88 Franken für Swiss-Tickets: «Das ist Wucher»
Mehrere «Espresso»-Hörer kassierten aber auch nach dem 1. August noch happige Gebühren auf Zahlungen mit der Kreditkarte. «Wir buchten bei der Fluggesellschaft Swiss im Internet acht Flüge nach Malaga», erzählt ein Kunde. Er habe seinen Augen nicht getraut, als er die Abrechnung studierte und realisierte, dass pro Ticket noch elf Franken dazugekommen seien. «Das heisst, Swiss verlangt 88 Franken für eine Kreditkartenzahlung! Und das, finden wir, ist Wucher.»
Auch ein Kunde der Migrostochter Digitec hat sich bei «Espresso» gemeldet. Er bemerkte beim Zahlungsvorgang mit der Kreditkarte, dass ihm zwei Prozent des Preises zusätzlich berechnet werden. «Ich dachte, das sei nach dem 1. August nicht mehr erlaubt?» wundert er sich.
Onlineshops finden Gebühr legal
«Espresso» hat bei mehreren Reiseportalen und Onlineshops nachgefragt, warum sie nach wie vor die Gebühr erheben. Erstaunlich: Diese fühlen sich nicht an die «Nicht-Diskriminierungs-Klausel» gebunden. «Solche Gebühren seien marktüblich», schreibt zum Beispiel Microspot. Swiss betont, es gebe kein Gesetz in der Schweiz, dass Präferenzen in der Zahlungsmethode verbiete (siehe Bildgalerie unten).
Wer muss die Händler in die Schranken weisen?
Visa und Mastercard haben direkte Verträge mit Firmen, die den Zahlungsvorgang abwickeln. Es sind Firmen wie Aduno oder die Zürcher SIX Group. Sie sind direkte Vertragspartner für Läden und Verkaufsportale, sie liefern die Zahlterminals und sind verantwortlich dafür, dass sich die Läden an die Regeln von Visa und Mastercard halten. Der grösste Abwickler von Kreditkartenzahlungen ist die SIX Group. Mediensprecher Jürg Schneider sagt gegenüber «Espresso»: «Wir begrüssen die klare Haltung der Kartenfirmen. Unsere Aufgabe ist es, diese Regeln, insbesondere das Verbot von Zuschlägen bei unseren Vertragspartnern durchzusetzen.»
Sanktionen bis zum Lizenzentzug
Wenn dies nicht gelingt, drohen der SIX Group von Seiten der Kartenfirmen Bussen bis hin zum Lizenzentzug. Und das wäre wiederum auch nicht im Interesse der Läden und Verkaufsportale, denn sie könnten ihren Kunden die Zahlungsmöglichkeit der Kreditkarte in diesem Fall nicht mehr anbieten.
Druck durch Konsumenten erhöhen
Auch Kreditkartenbesitzer können sich wehren. Stefan Holbein, Chef von Visa Schweiz: «Ich empfehle dem Karteninhaber, sich an seine Kartenherausgeberin zu wenden und den Vorfall zu melden.» Diese Meldung werde dazu führen, dass ein Verfahren eingeleitet werde.
Warum erheben Firmen noch immer eine Gebühr auf Kreditkartenzahlung? Hier die Stellungnahmen von sechs Portalen: