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Geld So wehren Sie sich gegen automatische Vertrags-Verlängerungen

Ein Ärger bei vielen Fitnesscenter-Abos oder Antiviren-Programmen: automatische Verlängerungen von Ein-Jahresverträgen. Anbieter verstecken eine Klausel, die besagt, dass der Kunde für ein weiteres Jahr zahlen muss, wenn er nicht frühzeitig kündigt.

Immer häufiger versuchen die Verkäufer von Fitness-Abos, Computer-Software oder Reiseversicherungen, ihren Kunden automatische Aboverlängerungen anzudrehen. Ein Ärger, denn die Vertragsbedingungen sind oftmals unklar formuliert oder die entsprechende Information ist erst gut versteckt im Kleingedruckten zu finden.

Nicht alles akzeptieren

«Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo nimmt zu den verschiedenen Fällen Stellung:

  • Grundsätzlich gilt: Wenn der Kunde nicht mit einer automatischen Verlängerung rechnen musste, sondern davon ausgehen konnte, dass eine einmalige Jahresdauer abgemacht war, dann ist eine automatische Verlängerung nicht gültig. Und zwar selbst dann, wenn die automatische Verlängerung im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deklariert worden ist.
  • Es müsste für den Kunden klar ersichtlich sein beim Kauf, dass sich der Vertrag automatisch erneuert, wenn er nicht rechtzeitig kündigt. Und: Eine solche Abbestellung muss leicht zu machen sein, für jeden, auch die Leute, die nicht PC-Kenner sind.

So wehren Sie sich

Wenn die Erneuerung via Kreditkarte abgebucht wurde:

  • Sofort reklamieren (möglichst schriftlich) beim Anbieter, der die Belastung verursacht hat und verlangen, dass sie rückgängig gemacht wird. Begründen, dass keine gültige Vertragsverlängerung vereinbart wurde (entweder: wurde nirgends vereinbart oder, wenn die Verlängerung in den AGBs steht: man musste nicht mit so einer Klausel rechnen).
  • Sofort auch die Kreditkartenfirma schriftlich darüber informieren, dass diese Belastung zu Unrecht erfolgt sei.
  • Wenn der Anbieter nicht innert ca. zwei Wochen einrenkt, dies der Kreditkartenfirma mitteilen und sie um Stornierung der Belastung bitten.
  • Wenn die Kreditkartenbelastung schon länger als 30 Tage her ist und der Kunde erst dann reklamiert oder wenn die Kreditkartenfirma auch bei rechtzeitiger Reklamation die Belastung nicht aufhebt: Der Kunde kann sich nur an den Anbieter halten und muss in letzter Konsequenz die Belastung gerichtlich zurückfordern.

Wenn der Anbieter dem Kunden eine neue Rechnung für die Verlängerung des Vertrags sendet:

  • Dem Anbieter mitteilen, dass die AGB-Bestimmung über die automatische Verlängerung des Vertrags aufgrund der Umstände nicht zu erwarten war, für den Kunden daher überraschend ist und darum nicht gilt.
  • Mitteilen, dass man daher die Rechnung nicht zahlen wird. Wenn der Anbieter oder eine Inkassofirma mit Betreibung droht: sich nicht einschüchtern lassen und zurück schreiben, dass man gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erheben würde. Evt. noch schreiben, dass man keine weitere Korrespondenz mehr führen wird.

Bei unsicherer Rechtslage, ob eine Vertragsverlängerung via AGBs üblich und daher gültig oder aufgrund der Situation bei Abschluss des Vertrags für den Kunden überraschend ist, empfiehlt sich, einen Kompromiss einzugehen, weil die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung schnell unverhältnismässig werden.

Kunde wird irregeführt

Mathematik- und Chemielehrer Peter Senn wollte seinen Computer besser gegen Viren schützen und gleichzeitig schneller machen. Dazu kaufte er sich übers Internet bei der Firma PC Tools das Programm Registry Mechanic.

Die Bedingungen auf der Homepage schienen ihm klar: Der Kaufpreis und die Vertragsdauer von einem Jahr waren deutlich publiziert. Peter Senn war sich sicher: «Für mich hat das so ausgesehen, als sei das ein Jahresabo, das innerhalb von einem Jahr ausläuft.»

Umso grösser war sein Erstaunen, als er ein Jahr später ein Email von PC Tools bekam. Die Firma schrieb, sie habe seine Kreditkarte nach einem Jahr erneut belastet. Erst auf dieser Rechnung erfuhr Peter Senn im Kleingedruckten, dass sich die ursprüngliche Bestellung automatisch erneuert. Obwohl er das Programm nicht mehr braucht, soll er nochmals für ein Jahr bezahlen.

Peter Senn ist verärgert: «Ich finde, dass der Kunde irregeleitet wird durch das Angebot, dass Sachen nachgeschoben werden, über die man sich bei der Bestellung nicht bewusst ist. Und das finde ich nicht akzeptabel.»

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