Mathias Reddy war der erste grosse Sieger der SRF-Show «Traders». Sein Preis: 112‘000 Franken. «Es war ein Betrag, der meine Vorstellungsgrenze gesprengt hat», erinnert er sich.
Der Basler Reddy spielte 2010 in der Quiz-Show mit Roman Kilchsperger. Damals war er noch Student und lebte von einem kleinen Lohn als Teilzeitlehrer.
Korrekt deklariert
Reddy dachte sofort an seine Pflichten. Er erkundigte sich beim Steueramt, was er davon dem Staat abliefern muss und überwies 30'000 Franken – noch bevor er eine Steuerrechnung erhalten hatte: Seinen Gewinn teilte er mit seinen Schwestern und einer wohltätigen Organisation in Indien.
Als er später seine Steuererklärung erhielt, deklarierte Mathias Reddy korrekt seinen Gewinn von 112‘000 Franken.
Steueramt schreibt bei «Blick» ab
Doch dann kam die böse Überraschung. In der Veranlagung der Steuerverwaltung Basel-Stadt standen da auf einmal 121'000 statt 112'000 Franken. Die Folge: Er muss 2500 Franken mehr Steuern bezahlen.
Mathias Reddy rief sofort die Sachbearbeiterin bei der Steuerverwaltung an und erfuhr: Sie hat die Zahl abgeändert. Denn: In einem Artikel im «Blick» stand, Reddy habe 121‘000 Franken gewonnen. Ein Tippfehler.
Reddy versteht nicht, wie das Steueramt so unseriös recherchieren konnte: «Wenn man meinen Namen im Internet eingibt, findet man sofort die Sendung und den Betrag.» Reddy dachte, die Sache sei nach seinem Anruf erledigt. Aber nichts da.
Verloren im Paragraphen-Dschungel
Als er sich Wochen später auch noch schriftlich beschwerte, war es zu spät. Auch sein Rekurs blieb ohne Erfolg. Die Behörden schmetterten alles ab – mit der Begründung, Reddys Beschwerde sei wenige Tage zu spät gekommen, die Frist von 30 Tagen bereits abgelaufen. Noch schlimmer: Er musste für seine zwei Rekurse Gebühren und Verfahrenskosten von 2000 Franken zahlen.
Das Steueramt berücksichtigte nicht, dass es selber den Fehler gemacht und einen zu hohen Betrag eingetragen hatte.
Reddy versteht die Welt nicht mehr: «Ich habe das Gefühl, da wird ein Paragraph vorgeschoben, um zu beweisen, dass ich unrecht habe. Dabei wissen alle, dass ich eigentlich Recht habe.»
Auch Moderator Roman Kilchsperger findet das Verhalten der Behörde absurd: «Für mich ist unglaublich, wie Mathias Reddy Opfer wird in diesem Paragraphendschungel».
Ein Zeitungsartikel als Rechtsgrundlage
Steuerrechtsexperte Michael Leysinger sagt, dass alle Steuerbehörden auf die Einhaltung der Fristen pochen. Doch in diesem Fall habe das Steueramt einen Fehler gemacht – und für diesen müsse es auch gerade stehen.
«Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass ein renommiertes Steueramt wie Basel-Stadt einen Zeitungsartikel als Rechtsgrundlage für eine Veranlagung verwendet», sagt Leysinger im «Kassensturz» von SRF. Es müsse sich um einen Schreibfehler handeln. Dann aber hätte der Bürger die Möglichkeit, innert fünf Jahren eine Berichtigung zu verlangen.
Sture Basler Behörde
Doch das Basler Finanzdepartement bleibt stur. Auch nach wiederholtem Nachfragen von «Kassensturz», gibt das Basler Steueramt den eigenen Fehler nicht zu.
Auch auf die Frage, warum das Steueramt einen Blick-Artikel als Quelle für die Veranlagung genommen hat, erhält «Kassensturz» keine Antwort. Es argumentiert, unter anderem habe der Beleg über den Spiel-Gewinn gefehlt. Deshalb habe man die Steuererklärung «entsprechend ergänzt».
Mathias Reddy gewinnt 112'000 Franken
Aus der Aufzeichnung der Sendung Traders geht klar hervor, wieviel Mathias Reddy gewonnen hat, nämlich 112'000 Franken.