«Espresso»: Wofür bezahlt man sechs Franken für einen Eingeschriebenen Brief?
Bernhard Bürki: Die Post erbringt den «Zustellnachweis»: Wir übergeben den Brief dem Empfänger, welcher unterschreibt. Dies gilt als juristischer Beweis. Der Kunde kann so nachweisen, dass ein Brief dort angekommen ist, wo er ankommen sollte.
Übernimmt die Post eine Garantie, dass ein Eingeschriebener Brief ankommt?
Bürki: Nein, eine Garantie kann die Post nicht übernehmen.
Wenn die Post den Fehler macht, einen Eingeschriebenen Brief zu verlieren: Wieso muss dann der Kunde alleine haften?
Bürki: Die Schweizerische Post hat ihr Kerngeschäft im Griff. Es gibt keine Post auf dieser Welt mit so hoher Qualität und schnellen Zustellzeiten. Das ist eine sehr hohe Qualität. Es kann vorkommen, dass etwas schief läuft. Das tut uns wahnsinnig leid. Die Post haftet für den Sendungsinhalt. Aber Folgekosten kann die Post nicht übernehmen.
Wie wird ein Eingeschriebener Brief transportiert und behandelt?
Bürki: Ein Eingeschriebener Brief wird sortiert und transportiert wie ein A-Post-Brief. Der Unterschied ist, dass die Zustellung nachgewiesen werden kann. Der Kunde hat eine Sendungsnummer, mit der er den Weg des Briefs verfolgen kann. So kann kontrolliert werden, ob ein Brief angekommen ist.
Zwei Prozent der Briefe kommen zu spät an. Wie viele Briefe gehen täglich verloren?
Bürki: Da kann die Post keine Zahlen nennen. Eine verschwindend kleine Zahl.
Wie soll man eine Wohnung kündigen?
Bürki: Selbstverständlich weiterhin mit einem Eingeschriebenen Brief. Die Dienstleistungen der Post sind gut. Wer ganz sicher gehen will, verfolgt mit der Sendungsnummer den Brief. Sollte der Transport stocken, schreibt man ein Email. Dann geht die Post der Sache nach.