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Nicht alle Patienten-Verfügungen sind geeignet
Aus Kassensturz vom 15.01.2013.
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Gesundheit Nicht alle Patienten-Verfügungen sind geeignet

Es geht um Leben und Tod: Eine Patientenverfügung spricht für Patienten, die selber nicht mehr reden können. Das Dokument hält fest, welche lebensverlängernden Massnahmen man wünscht oder eben nicht. Seit Anfang Jahr gelten neue Bestimmungen.

Edith Hess weiss genau, was gelten soll: Die Neunzigjährige will keine lebensverlängernden Massnahmen, sondern nur Palliativ-Medizin. «Ich habe eine Patientenverfügung gemacht, damit man mich so behandelt, wie ich es heute für richtig halte», sagt Edith Hess in der Sendung «Kassensturz» von SRF1. Die Verfügung soll ausserdem dereinst auch ihre Tochter entlasten.

Erstmals Schweiz weit einheitlich geregelt.

Seit 1. Januar sind neue Regeln in Kraft. Ist ein Patient nicht mehr urteilsfähig, müssen die Ärzte abklären, ob er eine Verfügung hat. Die Ärzte müssen sich an die Verfügung halten, ausser sie verstösst gegen gesetzliche Vorschriften. So kann der Patient keine aktive Sterbehilfe verlangen. Bisher waren Verfügungen nicht in allen Kantonen geregelt. Das neue Erwachsenschutzrecht ändert das.

Bevollmächtigte Person ernennen

Man kann in der Verfügung auch einen Bevollmächtigten ernennen, der im Ernstfall für einen spricht. Dies muss kein näherer Angehöriger sein. Ein Freund oder Bekannter geht auch. Allerdings sollte das dann mit der Familie besprochen werden, rät Ethiker und Altersforscher Heinz Rüegger .

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Heinz Rüegger über die Wahl der Angehörigen für eine Patientenverfügung
Aus Kassensturz vom 15.01.2013.
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Verfügungen helfen dem medizinischen Personal

Warum braucht es eine Patientenverfügung überhaupt? Eine Patientenverfügung helfe dem Arzt sehr, sagt Peter Steiger gegenüber «Kassensturz» von SRF. Er ist Leiter der Chirurgischen Intensivmedizin am Zürcher Unispital. Angehörige wüssten nicht immer Bescheid, was der Patient eigentlich will. «Es kam auch schon vor, dass die Angehörigen die Therapie abbrechen wollten. Wir haben uns dann aber geeinigt, weiterzumachen. Die Patientin hat sich Monate später herzlich bei uns bedankt.»

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Studiogespräch mit Gabriela Baumgartner
Aus Kassensturz vom 15.01.2013.
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Verfügungen können nicht alles regeln

Häufig seien die Dokumente jedoch zu allgemein gefasst, stellt Steiger fest. «Meistens heisst es, wenn ich schwer geschädigt bin und sterben werde, soll man auf lebensverlängernde Massnahmen verzichten.» Ob aber Invalidität, Pflegheim oder Dialyse toleriert würden, das stehe meistens nicht in der Verfügung.

Verfügungen im Vergleich

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«Kassensturz» hat die wichtigsten Patienten-Verfügungen unter die Lupe genommen. Welche sind kurz und verständlich? Bei welchen braucht man unbedingt Beratung? Gibt es für bestimmte Lebens-Situationen spezielle Verfügungen? Eine ausführliche Tabelle finden Sie hier.

Grosse Auswahl verwirrt

In der Schweiz bieten Dutzende von Organisationen Vorlagen für eine Patientenverfügung an. Viele sind gratis, andere kosten je nach Zusatzleistung bis 170 Franken. Der Umfang reicht von einer bis zu 30 Seiten. Heinz Rüegger vom Institut Neumünster hat 40 Vorlagen verglichen und stellt enorme Unterschiede fest: «Nicht alle sind gut».

Komplexe Verfügungen überfordern den Laien

Die ausführlichen Verfügungen seien zwar präziser, würden viele Leute aber schlicht überfordern. «Einerseits weil sie sehr viele und schwierige Fragen stellen. Das schreckt viele Leute ab». Da sei es ratsam, eine kürzere Verfügung zu wählen, welche die groben Trends anzeigt, so Rüegger: «Möchte ich eher die Maximaltherapie solange es noch Hoffnung gibt oder will ich lieber rechtzeitig gut betreut und in Frieden gehen dürfen.»

Verfügung beruhigt

Edith Hess aktualisiert zurzeit ihre Verfügung. Es sei nicht leicht, sich mit Fragen um Krankheit und den eigenen Tod zu beschäftigen. Aber es lohne sich, so die Neunzigjährige: «Ich habe geregelt, was ich regeln kann und vertraue darauf, dass das ernst genommen wird. Nun lege ich das auf die Seite und lebe munter weiter.»

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