Ein ambulanter Eingriff ist nicht nur für viele Patienten bequemer, er hat auch wirtschaftliche Vorteile: Die Kosten sind deutlich tiefer.
Das zeigt sich am Beispiel einer Krampfadern-Operation: Ambulant kostet sie rund 2600 Franken, im Spital mit einer Übernachtung dagegen fast dreimal mehr, nämlich 7400 Franken.
Krampfadern-Operation: 20'000 Franken statt 2600 Franken
Ist der Patient zusatzversichert, schnellt die Rechnung gemäss einer Zusammenstellung der Krankenkasse Assura für eine Zürcher Klinik auf 20‘000 Franken. Sieben Mal soviel wie der Eingriff ambulant kostet.
Finanzieller Fehlanreiz
Für den Zürcher Gesundheitsökonom Willy Oggier ist klar, gerade Zusatzversicherte sind für die Spitäler ein gutes Geschäft.
«Medizin ist keine exakte Wissenschaft, in vielen Fällen gibt es deshalb einen grossen Ermessensspielraum. In genau solchen Fällen spielen finanzielle Anreize eine Rolle. Es ist nämlich so, dass bei Zusatzversicherten, Spital und Arzt deutlich mehr in Rechnung stellen können, wenn der Patient stationär und nicht ambulant behandelt wird», sagt Oggier in «Kassensturz».
Assura zahlt nicht mehr jeden Spital-Aufenthalt
Kein Zufall: Die Krankenkasse Assura stellt fest, dass Zusatzversicherte häufiger stationär behandelt würden als Grundversicherte. Jetzt zahlt Assura in der Grund- und in der Zusatzversicherung rund zwanzig Eingriffe (siehe unten) nur noch ambulant – ausser es sprechen medizinische Gründe für einen Aufenthalt im Spital.
«Krampfadern-, Meniskus- oder Hämorrhoiden-Operationen sind Routineeingriffe, die man medizinisch sicher mit dem gleichen Ergebnis ambulant durchführen kann», sagt Bacchetto, der selber auch Mediziner ist. «Wir halten uns an das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und zahlen den viel günstigeren ambulanten Eingriff.»
Assura zofft sich mit den Ärzten
Assura ist die einzige Kasse, die sich auf diese Weise mit der Ärzteschaft und den Spitälern anlegt. Die anderen Kassen prüfen die Notwendigkeit eines stationären Aufenthalts im Einzelfall, wie eine «Kassensturz»-Umfrage zeigt.
In der Grundversicherung haben die Krankenkassen auch wenig Anlass zum Handeln. Bei manchen Eingriffen kommt sie der stationäre Eingriff nämlich sogar günstiger.
Eine Korrektur der Nasescheidewand als Beispiel: Ambulant kostet der Eingriff Fr. 4500 Franken. Das zahlt vollumfänglich die Kasse. Im Spital kostet der gleiche Eingriff in der Grundversicherung zwar 8700 Franken, doch daran zahlt die Kasse nur 3900 Franken, nämlich 45 Prozent der Rechnung.
Seit Einführung des Fallpauschalen-Systems 2012 muss sich der Kanton nämlich mit 55 Prozent beteiligen, das macht in diesem Fall 4800 Franken.
«Wir sind der Meinung, dass es volkswirtschaftlich ein Blödsinn ist, unnötige teure stationäre Operationen zu fördern», sagt Assura-Direktor Fredi Bacchetto. «Am Schluss zahlen Prämien- und Steuerzahler die Rechnung.»
Das System korrumpiert Mediziner
Ambulante Operationen sind viel günstiger, aber ebenso medizinisch sicher. Im Operationszentrum Burgdorf führen Ärzte 90 unterschiedliche Eingriffe ambulant durch. Das heisst: Die Patienten können nach wenigen Stunden bereits wieder nach Hause. «Wir entlassen die Patienten erst, wenn mit grösster Wahrscheinlichkeit keine Komplikationen mehr auftreten können», sagt Michael Stamm, Mediziner und Geschäftsführer der Tagesklinik.
Der Burgdorfer Tagesklinik von Michael Stamm werden nur selten Zusatzversicherte überwiesen. In seinem Operationszentrum werden hauptsächlich Grundversicherte operiert.
«Das System führt dazu, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen befangen sind. Sie entscheiden nicht mehr allein aufgrund medizinischer Kriterien zu einem stationären Aufenthalt und zu einer bestimmten Aufenthaltsdauer», sagt Mediziner Stamm.
Ärzteverband: «Entscheid nach medizinischen Kriterien»
Diesen Vorwurf bestreitet Urs Stoffel, Mitglied des Zentralvorstandes des Ärzteverbandes FMH vehement: «Der Entscheid des Arztes, einen Eingriff ambulant oder stationär durchzuführen, richtet sich nach medizinischen Kriterien.»
Die Versicherungsdeckung des Patienten oder der Patientin spiele dabei keine Rolle. «Wir operieren Menschen, keine Diagnosen».
Millionenersparnis ohne Qualitätsverlust
Mit Zahlen des Bundesamtes für Statistik hat Michael Stamm das Sparpotential für elf Operationen untersucht, die sich problemlos ambulant durchführen liessen: «Bei diesen Eingriffen lassen sich allein in der Grundversicherung rund 100 Millionen Franken sparen.
Würden alle ambulant machbaren Operationen tatsächlich auch ambulant durchgeführt, könnten mehrere Hundert Millionen Franken ohne Qualitätsverlust gespart werden.»
Doch manche Ärzte und Spitäler behalten ihre Patienten zum Geldverdienen lieber im Spital.
Assuras Liste der neu ambulanten Operationen
Für folgende Eingriffe erteilt Assura nur noch nach medizinischer Begründung eine Kostengutsprache für einen stationären Aufenthalt im Spital:
- Arthroskopische Meniskusoperationen
- ORL-Eingriffe (Septumplastik, Conchotomie, endonasalePolypektomie, Naseneingangskorrektur, Nasenspitzenkorrektur, endoskopische Nasentoilette, Nebennasenhöhlentoilette).
- Einseitige Varizenoperationen
- Gynäkologische Eingriffe (Hysteroskopie diagnostisch, Hysteroskopie mit Curettage u/o. Biopsie, Hysterosalpingographie, Interruptio, laparoskopische Sterilisation, diagnostische Laparoskopie, nicht chirurgische Endometriumdestruktion
- Hämorrhoiden
- Hammerzehen
- Epikondylitis (Tennisellbogen)
- Carpaltunnelsyndrom
- Polysomnographie