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BMW verbietet Verkauf an Schweizer
Aus Kassensturz vom 19.10.2010.
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Konsum Millionenbusse nach «Kassensturz»-Bericht

Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst BMW wegen Verhinderung von Parallelimporten mit 156 Millionen Franken. Aufgedeckt wurden die Praktiken von BMW durch einen Bericht der Sendung «Kassensturz». Aufgrund der «Kassensturz»- Recherchen konnte die Weko nun die Sanktion verhängen.

Im Oktober 2010 hat «Kassensturz» bei Recherchen in Deutschland festgestellt, dass BWM keine Neuwagen an Schweizer Kunden verkauft. Dieses Verkaufsverbot für Schweizer Kunden hat die BMW-Zentrale auch gegenüber «Kassensturz» schriftlich bestätigt.

Aufgrund dieser Informationen und Recherchen von «Kassensturz» nahm die Weko eine Untersuchung gegen den Autohersteller auf.

Aufgrund des Kartellgesetzes hat sie die Möglichkeit, ein Unternehmen mit bis zu 10 Prozent der drei letzten Jahresumsätze zu büssen. Jetzt hat die Weko eine Sanktion von 156 Millionen Franken ausgesprochen.

BMW zieht Urteil weiter

Die BMW-Group weist die Busse der Weko zurück. Sie kündigt an, das Urteil an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. «Die BMW sieht keinen Verstoss gegen Schweizer Wettbewerbsrecht», schreibt BMW.

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Patrik Ducrey: WEKO prüft Sanktionen
Aus Kassensturz vom 19.10.2010.
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