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Im Oktober 2010 hat «Kassensturz» bei Recherchen in Deutschland festgestellt, dass BWM keine Neuwagen an Schweizer Kunden verkauft. Dieses Verkaufsverbot für Schweizer Kunden hat die BMW-Zentrale auch gegenüber «Kassensturz» schriftlich bestätigt.
Aufgrund dieser Informationen und Recherchen von «Kassensturz» nahm die Weko eine Untersuchung gegen den Autohersteller auf.
Aufgrund des Kartellgesetzes hat sie die Möglichkeit, ein Unternehmen mit bis zu 10 Prozent der drei letzten Jahresumsätze zu büssen. Jetzt hat die Weko eine Sanktion von 156 Millionen Franken ausgesprochen.
BMW zieht Urteil weiter
Die BMW-Group weist die Busse der Weko zurück. Sie kündigt an, das Urteil an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. «Die BMW sieht keinen Verstoss gegen Schweizer Wettbewerbsrecht», schreibt BMW.