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Schweizer Elektrogeräte brauchen Schweizer Stecker
Aus Espresso vom 27.08.2015. Bild: Keystone
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Konsum Schweizer Elektrogeräte brauchen Schweizer Stecker

Eine Kundin kauft bei einem Schweizer Onlineshop einen Mixer als Geschenk. Dann stellt der Beschenkte fest, dass sein neues Gerät einen deutschen Schukostecker aufweist. Das ist in der Schweiz nicht erlaubt. Wer einen Reisestecker als Adapter verwenden will: Achtung, auch das ist verboten.

Rechtlich ist klar: Elektrogeräte, die in der Schweiz verkauft werden, müssen einen Stecker der Schweizer Norm SEV 1011 aufweisen. Dies macht Sinn, denn nur so kann man die Geräte in der Schweiz auch einstecken und verwenden. Es ist jedoch auch ein Gebot der Sicherheit, wie das Eidgenössische Starkstrominspektorat Esti regelmässig warnt. Peter Fluri ist für die Marktüberwachung im Esti zuständig: «Wir beanstanden in der Schweiz rund 20 Geräte pro Jahr, wobei pro Fall sehr viele Erzeugnisse betroffen sein können.»

Importeure müssen dafür besorgt sein, dass Ware, die für den Verkauf in der Schweiz bestimmt ist, mit Schweizer Steckern konfektioniert werden. Allerdings lohnt sich das bei kleinen Mengen nicht. Die Verkäufer behelfen sich dann oft, indem sie einen Adapter für den Schweizer Netzanschluss mitliefern.

Das Gesetz kommt ihnen soweit entgegen, dass sogenannte Fix-Adapter erlaubt sind. Einmal auf den fremden Stecker aufgesteckt, lassen sich diese nicht mehr entfernen. Allerdings sei das eine wesentliche schlechtere Lösung, sagt Peter Fluri vom Starkstrominspektorat: «Wenn die Schutzklasse oder Stromstärke nicht übereinstimmen, bestehen Gefahrenquellen. Wir akzeptieren diese Lösung zwar, aber es ist keine gute Lösung.»

Auch Reiseadapter sind verboten

Wer im Ausland ein Elektrogerät ohne Schweizer Stecker kauft, ist selbst dafür verantwortlich, dass auf fachmännische Art ein Schweizer Stecker montiert oder ein Fixadapter verwendet wird. Dabei behilft man sich oft mit günstigen Zwischensteckern, sogenannten Reiseadaptern. Auch Händler bieten solche Geräte an. Doch sämtliche Stücke, die mehrmals ein- und aussteckbar sind, sind als fixe Überbrückung verboten.

Beim Online-Shop proidee.ch mit Sitz in St. Gallen, bei dem die Kundin den Mixer mit dem deutschen Stecker kaufte, spricht man von einem Einzelfall. Produkte mit fremden Steckern würden im Mutterhaus in Aachen (D) umkonfektioniert, sagt eine Sprecherin gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Es komme aber vor, dass man bei Kleinmengen einen Fix-Adapter mitliefere. Der Shop hat der Kundin den Wert eines Adapters gutgeschrieben.

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