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Konsum Valora: Mit Monopolmacht gegen Kleine

Weil eine Kioskbetreiberin von ihrem Zeitungs- und Heftli-Lieferanten Valora nicht beliefert wird, steht sie vor dem Aus. Damit strapaziert Valora arg die in der Schweiz geltende Vertragsfreiheit.

Mit diesen Schwierigkeiten hat Pia Genovese nicht gerechnet: Auf den 1. Februar hat sie den Kiosk «Zum Würfeli» an der Hegenheimerstrasse in Basel eröffnet. Dafür hatte sie einen Teil ihres Freizügigkeitskontos aufgelöst – ein mutiger Schritt in die Selbständigkeit.

Ein Kiosk ohne Zeitungen ist kein Kiosk

Doch dann kam der Rückschlag: Der Detailhandelskonzern Valora teilte ihr mit, dass sie keine Presseerzeugnisse geliefert bekäme. «Zu einem Kiosk gehören Heftli und Zeitungen», sagt Pia Genovese, «sonst verliert man die Stammkundschaft.» Deshalb kauft sie jeden Morgen im Kiosk am Badischen Bahnhof diverse Zeitungen und Zeitschriften und verkauft diese in ihrem Laden zum selben Preis wieder. Liegengebliebene Exemplare kann sie nicht zurückgeben. Ein Verlustgeschäft. 

Genovese sei nicht kreditwürdig teilte Valora der Kioskfrau mündlich mit. Eine schriftliche Begründung hat Genovese nie erhalten. Gegenüber «Kassensturz» präzisieret Valora: «Aufgrund der Betreibungsauskunft mussten wir feststellen, dass der Kunde leider nicht unserer Bonitätsprüfung Stand hält, weshalb wir keine Geschäftsbeziehung eingehen konnten und wollten und es nicht zu einer Belieferung dieser Verkaufsstelle gekommen ist.» Zudem schätzt Valora die Lage des Kiosk als tendenziell ungünstig ein.

Valora erteilt quasi ein Berufsverbot

Tatsächlich hatte Genovese private Schulden gemacht. Das liegt allerdings zehn Jahre zurück. Für Valora spielt das keine Rolle.

Valora hat in der deutschen Schweiz das Presse-Monopol. Wer von ihr nicht beliefert wird, kann keinen Kiosk führen. Das entspricht faktisch einem Berufsverbot.

«Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Vertragsfreiheit», sagt Patrick Krauskopf. Krauskopf ist Anwalt und Dozent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Vor allem aber als ehemaliger Vize-Direktor der Wettbewerbskommission kennt er sich bestens aus mit Unternehmen, die den Markt beherrschen. Krauskopf sagt: «Für Firmen, die eine Markt beherrschende Stellung haben, gelten andere Bedingungen. Sie müssen Verträge eingehen.» Ausnahme: Ein Unternehmen scheint unseriös oder liefert andere triftige Gründe. Genoveses Schulden seien solche Gründe, glaubt Valora.

Dank «Kassensturz» ist Lösung in Sicht

Krauskopf sieht das anders: «Wenn sich ein Unternehmen während zwei oder drei Jahren ‚anständig‘ benommen hat, keinen Vertrauensbruch begangen, seine Vertragspflichten erfüllt hat, dann darf ein den Markt beherrschendes Unternehmen nicht mehr sagen, mit dem möchte ich keinen Vertrag eingehen.»

Das heisst: Der Kiosk «Zum Würfeli» wird von Valora zu Unrecht nicht beliefert. Vor Gericht könnte Genovese allenfalls erzwingen, dass Valora sie beliefern muss.

Immerhin: Nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hat, zeichnet sich jetzt eine Lösung ab. Valora will sich mit Pia Genovese nochmals zusammensetzen, um «eine für alle vertretbare Lösung zu finden».

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