«Espresso»-Hörerin Simone Signer aus Appenzell wollte ihre Daten im Autoindex sperren lassen. Aus Prinzip: «Sollte ich mich im Strassenverkehr nicht korrekt verhalten, kann man mich über meine Autonummer bei der Polizei anzeigen. Und sonst hat niemand einen Grund zu erfahren, wer ich bin und wo ich wohne.»
Appenzell Innerrhoden verlangt triftige Gründe
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Appenzell Innerrhoden wies das Gesuch jedoch ab: «Die von Ihnen vorgebrachten Gründe vermögen kein besonders schutzwürdiges Interesse zu begründen. Weshalb wir das Gesuch um eine Auskunftssperre ablehnen», schreibt das Strassenverkehrsamt.
Für eine Datensperre brauche es triftige Gründe, welche in der Regel polizeilich aktenkundig sein müssten. Diese Praxis wird auch durch Entscheide der Innerrhoder Kantonsregierung und des kantonalen Verwaltungsgerichts gestützt.
Richard Wyss, Leiter des Strassenverkehrsamts Appenzell Innerrhoden schreibt «Espresso» in einer Stellungnahme: «Die Öffentlichkeit hat meiner Ansicht nach das Recht zu wissen, wer nun schon das fünfte Mal langsam durchs Quartier fährt und wer mir mit einem Meter Abstand am Fahrzeugheck klebt.»
Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür sieht dies anders: «Es dient der reinen Neugier, wenn man den Autoindex öffentlich macht.»
Datenschützer kritisiert Innerrhoder Praxis
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür stellt die Innerrhoder Praxis in Frage. Es gebe klare Entscheide des Bundesgerichts und der obersten Datenschutz-Rechtsprechung.
«Diese sagen, dass jede virtuelle Persönlichkeitsverletzung ausreicht, um seine Daten sperren zu lassen. Es brauche dafür keine Begründung in dem Sinn, dass man Beweise vorbringen muss», sagt Thür. So gesehen sei es sehr formalistisch, von einer Begründungspflicht zu reden.
Richard Wyss vom Innerrhoder Strassenverkehrsamt weist dies zurück: «Die klare gesetzliche Ausgangslage geht mir vor der persönlichen Meinung des Datenschutzbeauftragten.»
Gesetzesartikel gilt gar nicht mehr
Die Innerrhoder Behörden berufen sich auf das eidgenössische und das kantonale Datenschutzgesetz: Beide besagen, dass seine Daten sperren lassen kann, wer «ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen kann».
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Andere Kantone haben praktisch identische Formulierungen in ihrem Datenschutzgesetz. Dennoch verlangen sie für eine Datensperre keine stichhaltige Begründung mehr.
Die Appenzeller Behörden und Gerichte argumentieren auch mit dem eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV). Beide würden es den Kantonen erlauben, die Daten aus dem Autoindex zu veröffentlichen.
Der entsprechende VZV-Artikel steht jedoch auf wackligen Beinen, Denn der Gesetzesartikel, auf den er sich stützt, ist ausser seit Anfang Jahr ausser Kraft. Denn das Strassenverkehrsgesetz ist in einer Umbruchphase: Ab dem 1. Januar 2015 gilt dafür ein neuer Paragraf, der es erlaubt, persönliche Daten im Autoindex voraussetzungslos und gratis sperren zu lassen.
Dennoch will das Innerrhoder Strassenverkehrsamt nichts davon wissen, das neue Recht bereits jetzt anzuwenden. Amtschef Richard Wyss meint: «Vorauseilenden Gehorsam machen wir nicht.»