Der Geschäftsführer des Schweizer Reiseverbands, Walter Kunz ärgert sich: «Ein Reisebüro, das sich nicht an einer Kundengeldabsicherung anschliesst, hat meiner Meinung nach keine Daseinsberechtigung». Gut 2000 Reisebüros gibt es in der Schweiz, etwa 400 davon arbeiten, ohne bei einem der drei Garantiefonds dabei zu sein. Das sind 20 Prozent aller Anbieter. Im Falle eines Konkurses bedeutet das für die Kundinnen und Kunden, dass sie weder die Reise antreten können, noch ihr Geld zurückerhalten.
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Kunden müssen selber kontrollieren
Zwar sind Reisebüros, welche Pauschalreisen verkaufen, gesetzlich verpflichtet, sich einer Kundengeldabsicherung anzuschliessen. Nur fehle die Kontrollinstanz, moniert Walter Kunz. Und so bleibe den Kundinnen und Kunden nichts anderes übrig, als sich selber zu informieren.
«Unsere Verbands-Mitglieder werden nur aufgenommen, wenn sie sich einem Garantiefonds angeschlossen haben. So können Kundinnen und Kunden auf der Internetseite des Verbands ihr Reisebüro eingeben und erfahren, bei welchem Fonds es angeschlossen ist.»
Nicht jedes Reisebüro mit einer Absicherung ist jedoch Mitglied des Verbands. «Wir geben telefonisch auch Auskunft über Reisebüros, welche nicht im Verband sind. Wir haben Zugriff auf alle Kundengeldabsicherungen und dürfen Auskunft geben», erklärt Kunz weiter.
Ombudsmann appelliert an die Kunden
Auch die Schlichtungsstelle der Reisebranche ist immer wieder mit Firmenpleiten konfrontiert. Geprellte Kundinnen und Kunden melden sich anschliessend beim Ombudsmann Franco Muff: «Leider kann ich diesen Kunden nicht helfen.»
Gut wäre es, sie würden sich vor der Buchung einer Reise informieren, ob das Reisebüro über eine Absicherung verfügt.» Auch er empfiehlt deshalb, sich direkt bei den drei Garantiefonds in der Schweiz zu informieren, oder über den Verband zu gehen.