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Nanopartikel
Legende: Nanopartikel sind weniger als ein Millionstel Milimeter gross. SRF

Umwelt und Verkehr Nanoprodukte: In der Schweiz noch keine Deklaration

Konsumenten sollen erfahren, in welchen Produkten Nanomaterialien sind. Das fordert eine neue Studie von TA-Swiss. Hersteller in der EU müssen ab diesem Sommer transparenter werden. In der Schweiz hingegen werden Konsumenten schlecht informiert – doch es gibt Ausnahmen.

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Nanoprodukte: In der Schweiz noch keine Deklaration
aus Espresso vom 31.05.2013. Bild: SRF
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In der EU müssen Kosmetika, in denen Nanomaterialien verwendet werden, entsprechend gekennzeichnet werden. Ab 2014 gilt dies auch für Lebensmittel. In der Schweiz gibt es vorderhand keine solche Verpflichtung. Frühestens 2015 müssen Konsumenten auf den Produkten über Nano-Inhaltsstoffe informiert werden. 

«Im Zuge der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes werden wir eine Deklarationspflicht für Lebensmittel und Kosmetika prüfen», sagt Mark Stauber vom Bundesamt für Gesundheit gegenüber «Espresso». Voraussichtlich wird eine solche Deklarationspflicht Anfang 2015 in Kraft treten. Die EU ist schneller: Ab Juli 2013 gilt eine solche Pflicht für Kosmetika, ab Ende 2014 für Lebensmittel.

Kritik an der zögerlichen Haltung der Schweiz

Josiane Walpen von der Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert die gemächliche Gangart in der Schweizer Gesetzgebung: «Die gesetzliche Lücke muss so schnell wie möglich geschlossen werden.

Die Händler und die Politik haben sich immer dahinter versteckt, dass die EU noch nicht so weit ist, dies ist nun nicht mehr möglich.» Konsumenten sollen entscheiden können, ob sie Nanomaterialien in Produkten wollen oder nicht. Dies findet auch TA-SWISS, das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung. Eine aktuelle Studie zeigt, dass man zu wenig darüber weiss, welche Folgen Nanomaterialien für Mensch und Umwelt haben. «Konsumenten wollen Transparenz. Sie sehen zwar den Nutzen der neuen Technologie, möchten aber auch wissen, wo sie drin ist», sagt TA-SWISS Geschäftsführer Sergio Bellucci.

Der Detailhandel ist dem Gesetz voraus

Die Mitglieder der IG Detailhandel (Migros, Coop, Denner, Manor, Charles Vögele und die Kioskbetreiberin Valora) haben ein Grundsatzpapier zum Umgang mit Nanotechnologie unterzeichnet. Unter anderem haben sie sich zur Transparenz verpflichtet. Bei Migros, Coop, Denner und Manor findet man im Internet Listen der Produkte, welche Nanomaterialien enthalten.

Josiane Walpen von der Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst das Grundsatzpapier. Es bleibe jedoch eine freiwillige Massnahme. Nur mit einer gesetzlichen Kontrolle könne auch die Kontrolle gewährleistet werden.
 

Nano-Produkte: Niemand kennt die Folgen

In Lebensmitteln, Kosmetik oder Textilien: Nanotechnologie ist allgegenwärtig. Doch damit steigen die Gefahren: Beim Menschen dringen Nanopartikel bis in Zellen und ins Gehirn. In der Umwelt lagern sich künstliche Nanopartikel ab. Das zeigen Studien. Verlässliche Daten zu Langzeitfolgen fehlen. «Kassensturz» berichtet vor zwei Jahren darüber.

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17.05.11: Nano in Produkten: Mögliche Gefahren
Aus Kassensturz vom 17.05.2011.
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