Erwin Allemann kann es heute noch nicht fassen: Der IT-Spezialist flog mit Swiss geschäftlich nach Düsseldorf. Beim Check-in für den Rückflug hiess es, er stehe nicht auf der Passagierliste, sein Ticket sei nicht mehr gültig.
«Stopp! Sie waren nicht auf dem Hinflug»
«Am Swiss-Schalter sagte man mir, wir können sie nicht einchecken. Sie waren nicht auf dem Hinflug.» Erwin Allemann konnte das nicht nachvollziehen. Swiss wie andere Fluggesellschaften auch schreiben fest, dass der Flugschein nur gültig bleibe, wenn die Flüge in der gebuchten Reihenfolge angetreten würden.
Wenn der Hinflug nicht angetreten wird, verfällt also auch gemäss Bestimmungen das Rückflugticket. Diese Bestimmung ist äusserst umstritten, wie «Kassensturz» zeigt.
Bordkarte und Fotos als Beweis
Doch für Erwin Allemann war es geradezu absurd. Er hatte den Hinflug benutzt und konnte es auch beweisen, dass er am Abend vom 28. September mit Swiss nach Düsseldorf geflogen war: Die Hotelrechnung belegt, dass er in Düsseldorf übernachtete und auf einem Handy hat er immer noch die Boardkarte seines Hinfluges.
Doch am Check-in in Düsseldorf interessierte sich niemand dafür. Um zurückzureisen, musste er ein neues Ticket kaufen.
Swiss: «Passagier hat Jet nicht bestiegen»
Die Swiss schliesst eigene Fehler beim Abflug am Gate in Zürich aus. Sie schreibt «Kassensturz», der Kunde habe zwar vor dem Hinflug eingecheckt und die Boardkarte auf sein Mobiltelefon erhalten: «Jedoch hat Herr Allemann gemäss der uns vorliegenden Informationen weder die Bordkarte am Gate eingescannt noch das Flugzeug bestiegen.»
Das ist nicht nachvollziehbar für Erwin Allemann. Ebensowenig wie das Argument der Mitarbeiter in Düsseldorf, er sei vielleicht mit einer andern Airline geflogen. «Welcher normale Mensch kauft zwei Tickets, für zwei Flüge etwa um die gleiche Zeit, um an denselben Ort zu hinzufliegen?»
Erwin Allemann hat im Flugzeug zufälligerweise Fotos gemacht, das Datum und die Uhrzeit stimmen mit der Abflugzeit überein. Doch die Swiss bleibt stur bei Ihrer Behauptung.
Für Rechtsprofessor Vito Roberto zeigt der Fall von Erwin Allemann vor allem eines, wie seltsam diese Regelung ist: «Dass am Schluss der Kunde nachweisen muss, dass er effektiv auf dem Hinflug war und sonst wird er nicht für den Retourflug zugelassen, zeigt ja, dass diese Klausel unmöglich rechtsgültig sein kann.»
Ausserdem werfe der Fall auch bezüglich Sicherheitsvorkehrungen Fragen auf.
Swiss zahlt doch noch
Erst als «Kassensturz» die Swiss im zweiten Anlauf vor der Sendung mit den Fotos konfrontiert, schreibt die Airline, sie schliesse nicht vollständig aus, dass ihre beiden Systeme zur Fluggasterfassung gleichzeitig nicht korrekt funktioniert hätten, und: «Aufgrund der von Herrn Allemann vorgelegten Indizien zu seiner Anwesenheit an Bord werden wir seinen Fall und die genauen Ursachen nun weiter im Detail prüfen.»