«Espresso»: Herr Ineichen, im Experten-Chat zu Reiserecht wurden viele Fragen gestellt rund um Entschädigungen beim Reisen. Zum Beispiel: Wegen einer Stellwerkstörung auf dem SBB-Netz verpasst ein Reisender seinen Flug. Muss die SBB bezahlen?
Reto Ineichen: Für die Verspätung muss die SBB nichts zahlen. Passagiere müssen Verzögerungen bei der Anreise zum Flughafen einplanen. Aus Kulanz verteilt die SBB jedoch oft 10-Franken-Gutscheine. Auch für die Folgekosten muss die SBB nicht haften. Es empfiehlt sich, die Reise bei einem Veranstalter oder Reisebüro «im Paket» zusammen mit der Anreise zum Flughafen zu buchen. Das kommt oft sogar günstiger.
Wer haftet, wenn bei der Anreise zu einer Kreuzfahrt das Flugzeug Verspätung hat, ein Passagier nicht rechtzeitig beim Starthafen ist und das Schiff ohne ihn ablegt?
Wenn die Verspätung gross ausfällt, erhält der Passagier innerhalb der EU eine Entschädigung im Rahmen der Fluggastrechtverordnung. Auch hier empfiehlt es sich, die Reise und Anreise bei einem Veranstalter im Paket zu buchen. Eine Kreuzfahrt zusammen mit einem Flug ist eine heikle Kombination in Bezug auf den Zeitablauf einer Reise.
Sie sprechen von einem «Paket», das man buchen sollte. Reicht es nicht, wenn ich meine Reise über ein Reisebüro buche?
Nicht in jedem Fall. Wenn es Einzelleistungen (Flug/ Hotel/ anderes) sind, welche auf Wunsch des Kunden zusammen gebucht werden, bleibt das Risiko beim Kunden. Es gibt aber auch schon Gerichtsentscheide, welche diese Situationen als Pauschalreise betrachteten. In diesen Fällen haftete das Reisebüro .
Mehrere Fragen sind auch zur unsicheren Situation in Griechenland eingegangen: Reisende machen sich Sorgen, weil der Staatsbankrott droht. Was passiert mit gestrandeten Passagieren, die ein Arrangement über ein Reisebüro gebucht haben?
Auch hier gilt: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist durch die Rückreiseversicherung des Reiseveranstalter geschützt. Die Rückreise wäre somit sicher gestellt.
Und diesen Anspruch habe ich nicht, wenn ich zum Beispiel das Hotel direkt über dessen Homepage gebucht habe?
Nein. Wenn Reisende das Hotel direkt gebucht haben, haben sie einen Vertrag mit dem griechischen Hotelier. Geht dieser Konkurs und ist das Hotel geschlossen, muss das vorausgezahlte Geld vor Ort wieder geltend gemacht werden.
Das Gespräch wurde von Stefan Wüthrich geführt.