Von Füchsen in Städten hört man immer wieder. Doch auch Dachse bewegen sich im Siedlungsgebiet, gerade in ruhigen Quartieren in der Nähe des Dachsbaus. Alleine in der Stadt Zürich leben laut einer Schätzung 150 bis 200 Dachse. Das Nebeneinander von Dachs und Mensch kann zu Problemen führen. Zum Beispiel im Garten von «Espresso»-Hörerin Heidi Jung: «Der Dachs macht meinen Rasen zum Acker. Er gräbt nach Würmern und Engerlingen und hinterlässt grösste Löcher.»
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Heidi Jung hat schon einige Massnahmen gegen den Dachs geprüft. Helfen würde ein lückenloser Zaun, den der Dachs weder untergraben noch überklettern könnte. Doch das kommt für Heidi Jung genauso wenig in Frage wie ein Abschuss des Tiers. Sie hat schon versucht, den Dachs mit Rasendünger oder mit einem Scheinwerfer mit Bewegungsmelder zu vertreiben. Beides hat nichts gebracht. Heidi Jung: «Da stehe ich nun, und weiss nicht, was tun.»
Kein Patentrezept, aber Möglichkeiten
Ein Patentrezept, das jeden Dachs vertreiben würde, gebe es nicht, sagt die Wildtierbiologin Sandra Gloor vom Projekt stadtwildtiere.ch. Neben der Umzäunung gebe es jedoch einiges, was man ausprobieren könne:
- Dachs erschrecken . Das Problem dabei ist, dass Dachse vor allem in der zweiten Nachthälfte unterwegs sind.
- Dachs mit Wasser vertreiben . Entweder mit dem Gartenschlauch oder mit einem Wassersprinkler mit Bewegungsmelder.
- Dachs mit Gerüchen vertreiben. Dachse sind Nasentiere. Den Geruch von Hunden oder Pfeffer mögen sie nicht. Also Hundehaare oder Pfeffer streuen oder einen Hund im Garten markieren lassen.
- Oder, so Sandra Gloor: «Sich über den Dachs freuen, den wilden Nachbarn, der es geniesst, hier Regenwürmer zu fressen.»
Bei Problemen mit Wildtieren sei es wichtig, immer die Jägerschaft miteinzubeziehen, sagt der Schaffhauser Jagd- und Fischereiverwalter Andreas Vögeli. «Das sind die Fachpersonen, wenn es um Wildtiere wie Dachse geht.» Wer den Jagdaufseher oder Wildhüter kennt, kann ihn direkt ansprechen. Ansonsten kann einem die Jagdverwaltung des Kantons oder die Gemeinde Auskunft geben.
Keine Entschädigung für Schäden im Garten
Wildschäden in Privatgärten bleiben im Normalfall übrigens am Besitzer der Liegenschaft hängen. Staatliche Entschädigungen sieht das Schweizer Jagdgesetz lediglich für Wildschäden im Wald, an landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren vor. Und auch dort nur, wenn zumutbare Verhütungsmassnahmen ergriffen wurden und es sich nicht um Bagatellschäden handelt.