In allen Schweizer Kantonen mit Ausnahme des Kantons Genf ist es üblich, dass der Vermieter bestimmt, bei welcher Bank das Mietzinsdepot einbezahlt werden soll. Und so hat auch ein Mieter aus dem Kanton Zürich die 600 Franken Kaution auf ein Konto der Zürcher Kantonalbank (ZKB) einbezahlt. Nachdem er aus dieser Wohnung ausgezogen war, überraschte ihn die Abrechnung der ZKB: Für das Überweisen der Summe auf das Konto einer anderen Bank werden ihm 20 Franken abgezogen, eine Gebühr für den Aufwand.
«Wir sind erstaunt über die Vielzahl der Gebühren»
Die ZKB ist nicht die einzige Bank, die für das Überweisen der Summe auf ein Konto einer anderen Bank eine Gebühr verlangt. Zwischen 15 und 20 Franken verlangen auch die Raiffeisen Banken, verschiedene andere Kantonalbanken oder etwa die Valiant. Diese allerdings verrechnet die Gebühr nur, wenn der Kunde keine weiteren Konten bei der Valiant hat.
Unverschämt viel verrechnen die St. Galler Kantonalbank und die Thurgauer Kantonalbank für die Eröffnung eines Mietzinsdepots: 50 Franken. «Das erscheint mir viel zu hoch!», ärgert sich die Geschäftsleiterin des Zürcher Mieterinnen- und Mieterverbands, Felicitas Huggenberger.
Der grosse Aufwand soll die Gebühr rechtfertigen
Auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 heisst es bei der St. Galler Kantonalbank, im Vergleich zum Sparkonto sei die Führung des Mietkautionskontos mit einem höheren Aufwand verbunden, was die entsprechende Gebühr erkläre.
Besonders ärgerlich sind solche Gebühren, weil der Mieter nicht die freie Wahl hat, wo er die Kaution einzahlen will. Denn das ist Sache des Vermieters.
Dass es auch anders geht, zeigen die Grossbanken UBS und CS, sowie die Bank Coop und die Migros Bank: Sie alle erheben gar keine Gebühren auf Mietzinsdepots.
Das Gespräch mit dem Vermieter suchen
Der Zürcher Mieterverband empfiehlt, dass Mieter sich über mögliche Gebühren im Vorfeld informieren und dann das Gespräch mit dem Vermieter suchen: «Ich vermute, dass auch die Vermieter selber nicht im Bild sind über die grossen Unterschiede bei den Gebühren», sagt Miet-Expertin Felicitas Huggenberger. Und sie geht sogar noch einen Schritt weiter: «Es gibt das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Dieses verpflichtet den Vermieter, das Depotkonto dort zu eröffnen, wo keine hohen Gebühren anfallen.» Wenn ein Vermieter das eben nicht tue, müsse er die höheren Kosten eigentlich selber übernehmen. Noch nie hat ein Gericht aber in dieser Frage entschieden, deshalb bleibt offen, ob das Wirtschaftlichkeitsprinzip in diesem Fall zum Tragen käme.