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Tipps fürs Reise buchen
Aus Espresso aktuell vom 09.08.2016.
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Services Tipps fürs sichere Reise-Buchen im Internet

Wer ein Hotel oder Flug bucht, gibt viel Geld aus. Wenn dann das Online-Reisebüro konkurs geht, steht viel Geld auf dem Spiel Darum ist Vorsicht geboten bei unbekannten Websites mit verlockend günstigen Angeboten. Ein Reiserecht-Experte erklärt, wie Sie sicher Flug oder Übernachtung buchen.

Geht ein Reisebüro Konkurs, sind oft viele Kunden mit hohen Geldbeträgen geschädigt. Und dies oft im dümmsten Moment: In den Ferien, wenn sie im Ausland nur bedingt liquide sind und das Hotel oder den Flug ein zweites Mal bezahlen müssen.

Hat das Reisebüro den Firmensitz in der Schweiz, bestehen Chancen, mit dem Schweizer Konkursverfahren noch etwas vom gezahlten Geld zurück zu bekommen. Ist der Sitz im Ausland, wird dies schwieriger.

Eine teure und vorzugsweise ausländische Anwältin muss nach ausländischem Recht die Forderung geltend machen. Um dieses Debakel zu verhindern und das Risiko klein zu halten, gibt der Reiserechtsexperte Reto Ineichen folgende Tipps:

Vor der Buchung

  • Generell: Bei Online-Buchung, Hotelzimmer nicht vorausbezahlen. Bei den meisten Webseiten ist es möglich, die Übernachtung vor Ort im Hotel zu bezahlen.
  • Firmensitz der Webseite abklären. Hat das Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz, ist es bei einem Konkurs einfacher, seine Rechte geltend zu machen. Fehlt auf der Webseite eine Adresse des Firmenstzes oder eine Kontakttelefon-Nummer, ist grösste Vorsicht geboten.
  • Wer das Hotel zusammen mit Reise bucht, kann im Konkursfall vom Garantiefonds profitieren. Dieser zahlt den Kunden einen Teil der Reisekosten zurück. Voraussetzung ist aber, dass das Online-Reisebüro tatsächlich über eine diese Versicherung verfügt. Dies ist in der Regel auf der Webseite mit dem Logo des Grantiefonds vermerkt. Solche Garantiefonds gibt es auch im Ausland.
  • Falls eine Reiseversicherung vorhanden ist: Police überprüfen. Manche Versicherungen decken im Konkursfall gewisse Risiken. (siehe auch Reiseversicherungen im «Kassensturz»-Test).

Wenn das Reisebüro konkurs ist

  • Falls vorweg mit Kreditkarte gebucht wurde: Kontakt aufnehmen mit Kreditkartenanbieter. Als Kunde haben Sie in diesem Falle einen Vertrag mit dem Kreditkarten-Unternehmen und nicht mit dem konkursiten Reisebüro. Innerhalb einer Frist (siehe AGB) kann die Rückerstattung vom Kreditkartenanbieter verlangt werden, aufgrund nicht erbrachter Leistungen.

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