Wann sollte man sich einen Anwalt nehmen?
Bei komplexeren rechtlichen Sachverhalten und wenn es um viel Geld geht. Zum Beispiel auf den Gebieten Unfallversicherungsrecht, Haftpflichtrecht, Sozialversicherungen, Baurecht, Erbrecht, bei komplizierten Scheidungen oder wenn man als Angeschuldigter in ein Strafverfahren involviert ist. Der Beizug eines Anwalts lohnt sich auch, wenn man in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt ist und die Gegenpartei einen Anwalt hat.
Bei arbeitsrechtlichen oder mietrechtlichen Problemen oder bei einvernehmlichen Scheidungen können in der Regel spezialisierte Rechtsberatungsstellen ausreichend beraten.
Wie findet man einen guten Anwalt?
Rechtsberatungsstellen oder spezialisierte Organisationen (wie zum Beispiel Patientenstellen) können Empfehlungen geben. Bei persönliche Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis unbedingt darauf achten, ob der empfohlene Anwalt Erfahrungen auf dem konkreten Rechtsgebiet hat. Anwälte mit dem Titel «Fachanwalt» haben Weiterbildungen auf einem speziellen Gebiet absolviert. Wichtig ist zudem, dass ein Anwalt Gerichtserfahrung am zuständigen Gerichtsort hat.
Worauf achten bei der Auswahl eines Anwaltes?
Adressen und Anlaufstellen
Achten Sie darauf, dass der ausgewählte Anwalt Mitglied im schweizerischen Berufsverband ist (Adresse siehe Linkbox). Mitglieder müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und sie stehen unter der Aufsicht des Verbandes. Wichtig ist zudem, dass Ihr Anwalt im kantonalen Anwaltsregister eingetragen ist. Bei Verstössen gegen die Berufsregeln kann der kantonale Anwaltsverband ein Berufsverbot verhängen.
Googeln Sie den Namen des Anwaltes, bevor Sie ein Mandat erteilten und eine Vollmacht unterschreiben oder erkundigen Sie sich beim kantonalen Anwaltsregister, bei einer Rechtsberatung oder Konsumentenorganisation, ob der Anwalt schon einmal negativ aufgefallen ist.
Vorsicht vor Online-Vergleichsdiensten. Dort erscheinen meist nur Anwälte, die für eine gute Platzierung bezahlen. Wenn Sie einen geeigneten Anwalt gefunden haben: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und verschaffen Sie sich so einen ersten persönlichen Eindruck.
Wie bereitet man das Erstgespräch gut vor?
Nehmen Sie alle zum Fall gehörenden Unterlagen mit. Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente geordnet sind und Sie beim Erstgespräch keine Zeit mit langem Blättern verlieren. Je nach Fall kann es Sinn machen, dem Anwalt zur Vorbereitung wichtige Dokumente vor dem Erstgespräch zuzustellen.
Stellen Sie dem Anwalt folgende Fragen:
- Welches Vorgehen empfehlen Sie mir?
- Gibt es noch andere Wege, mein Problem zu lösen?
- Was tun Sie konkret für mich? Welches sind die nächsten Schritte? Was kann ich selber tun?
- Welche Kosten kommen im Rahmen eines Mandates auf mich zu? Wie hoch ist der Stundentarif, mit welchen Spesen und Gerichtskosten muss ich rechnen?
- Habe ich Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung?
- Wer aus der Anwaltskanzlei wird meinen Fall bearbeiten? Der kontaktierte Anwalt oder einer seiner angestellten Anwälte?
- Haben Sie Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet? Hatten Sie schon mehrere solche Fälle?
- Wie schätzen Sie meine Chancen ein?
Wie hoch darf ein Anwaltshonorar sein?
- Darf ein Anwalt mehr Honorar verlangen? Darf ein Anwalt mehr Honorar verlangen?
- Darf der Anwalt Rechnung stellen für ein Telefongespräch? Darf der Anwalt Rechnung stellen für ein Telefongespräch?
- Keine Beratung: Darf der Anwalt dennoch eine Rechung stellen? Keine Beratung: Darf der Anwalt dennoch eine Rechung stellen?
Ein Honorar ist Verhandlungssache. Es gibt keine verbindlichen Obergrenzen. Meist verrechnen Anwälte einen Stundenansatz zwischen 250 und 500 Franken, je nach Komplexität und je nach Gegend. Nach den Standesregeln muss das Honorar «angemessen» sein. Ein Anwalt muss seinen Klienten über sein Honorar aufklären und er muss ihn periodisch über die Kosten informieren. Ein Klient kann auch jederzeit eine Zwischenrechnung verlangen. Wer sich vor bösen Überraschungen wegen hoher Honorarrechnungen schützen will, sollte mit dem Anwalt ein Kostendach vereinbaren.
Sind Erfolgshonorare üblich?
Nein. Die Standesregeln verbieten eine Beteiligung am Prozessgewinn anstelle eines Honorars ausdrücklich. Erlaubt ist es dagegen, neben dem Honorar eine Erfolgsprämie zu vereinbaren. Diese darf aber laut Bundesgericht maximal so hoch sein wie das Honorar. Meistens verlangen Anwälte bei der Mandatsübernahme einen Vorschuss. Dieser muss aber gemessen an den zu erwartenden Kosten «angemessen» sein.
Was gehört zum Honorar und was darf zusätzlich verrechnet werden?
Der Anwalt verrechnet sämtliche Stunden, die er für Sie Akten studiert, Rechtsschriften verfasst, mit der Gegenseite verhandelt und in denen er Sie berät. Verrechnet werden also auch sämtliche Telefongespräche zwischen Anwalt und Klient. Zusätzlich zum Honorar kommen Spesen für Reisen. Manche Anwälte verrechnen der Einfachheit halber eine Spesenpauschale, in der Regel etwa 3-4% des Stundenhonorars. Sekretariatsarbeiten sind im Honorar inbegriffen und dürfen nicht separat verrechnet werden.
Mit Honorarrechnung nicht einverstanden. Wer hilft?
Die kantonalen Anwaltsverbände sind führen Kommissionen für Honorarbegutachtung. Sie sind auch erste Anlaufstelle bei Reklamationen gegen die Arbeit von Anwälten. Bei Verstössen gegen gesetzliche Berufsregeln sind die kantonalen Aufsichtsbehörden zuständig.