Der Vater von «Espresso»-Hörerin Annette Weisskopf ist leicht dement. Er kann noch in seiner Wohnung leben, wird von der Spitex betreut. Seine beiden Töchter kümmern sich um alle administrativen Angelegenheiten. Der 85-Jährige lebt von seiner AHV-Rente und bezieht Ergänzungsleistungen.
Im vergangenen Frühjahr schien der Mann plötzlich sehr unruhig und aufgeregt. Als seine Tochter die Post kontrollierte, erfuhr sie die den Grund: Ihr Vater hatte vor einer Weile offenbar eine Betreibung bekommen, jetzt lag bereits ein Schreiben des Bezirksgerichts Zürich auf dem Tisch.
Betrieben wegen eines Verlustscheines aus dem Jahr 1992
Laut dem Zahlungsbefehl sollte der Mann rund 3000 Franken bezahlen, offenbar für Telefonverbindungskosten und eine Faxreparatur aus den Jahren 1990 bis 1992. Das Verfahren in die Wege geleitet hat – im Auftrag der Swisscom – das Inkassobüro Intrum Justitia.
Annette Weisskopf wendet sich an die Intrum. Dort wird sie aber abgeblockt. «Man wollte mir keine Auskunft geben, worum es sich hier handelt», erzählt sie «Espresso». Auch die Erklärungen, ihr Vater sei dement und könne sich nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern, vermochten die Intrum-Mitarbeiterin nicht umstimmen. Diese Angelegenheit gehe nur den Vater etwas an. Basta.
Tochter rennt von Pontius zu Pilatus, Antwort bekommt sie nicht
Die Tochter ruft bei der Swisscom an. Nach einigen Recherchen erklärt ihr die dortige Mitarbeiterin, diese Forderung sei in den Büchern der Swisscom längst abgeschrieben. Auf den Namen ihres Vaters gäbe es keine offenen Forderungen.
Annette Weisskopf wird vom Swisscom-Kundendienst an die Finanzabteilung verwiesen. Dorthin schreibt sie ein Mail, später einen eingeschriebenen Brief. Vergebens. Eine Antwort bekommt sie nicht.
Erst als sich das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 einschaltet, klärt sich alles auf. Der Swisscom ist die Angelegenheit peinlich. Man habe die Korrespondenz der Tochter der Intrum zur Beantwortung weitergeleitet, weiss Mediensprecherin Anina Merk. Dass Annette Weisskopf aber keine Antwort bekommen hat, ist nicht der einzige Fehler. Ihr Vater hätte nämlich gar nicht betrieben werden dürfen.
Intrum Justizia ignoriert Swisscom-Vorgaben
«Swisscom war damit einverstanden, dass Intrum Kunden mit Schulden aus Verlustscheinen noch einmal angeht und prüft, ob diese zwischenzeitlich zu Geld gekommen sind und die Schulden bezahlen könnten», erklärt Merk. Doch es sei mit der Intrum vereinbart gewesen, dass diese Kunden nicht einfach betrieben, sondern zuerst kontaktiert werden müssten.
Dass Menschen wie der Vater von Annette Weisskopf durch eine Betreibung in Aufregung geraten, habe man eben vermeiden wollen. Intrum Justitia werde künftig darauf achten, die Vorgaben der Swisscom einzuhalten, versichert Anina Merk.
«Die sollen sich bei meinem Vater entschuldigen»
Intrum Justitia schreibt «Espresso», eine Verkettung von unglücklichen Umständen habe dazu geführt, dass der Vater von Annette Weisskopf vor der Betreibung nicht angeschrieben worden sei. Man habe Massnahmen umgesetzt, um künftig solche Fälle zu vermeiden.
Zudem habe man sich bei Annette Weisskopf telefonisch entschuldigt. «Man hat mir für meine Umtriebe einen Blumenstrauss schicken wollen», bestätigt Annette Weisskopf. Doch sie mag keine Blumen von der Intrum. «Die sollen sich auch nicht bei mir entschuldigen, sondern bei meinem Vater!».