Auf den ersten Blick günstige Leasingraten täuschen den Konsumenten ein Schnäppchen vor, kritisiert Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. Die Leasing-Werbung ziele auf Leute, die es sich nicht leisten könnten, viel Geld aufs Mal für ein Auto auszugeben. Vielfach würden teure Auto mit einer relativ günstigen Leasingrate locken. ACS-Direktor Niklaus Zürcher rät, kein Auto zu leasen, welches man sich innerhalb der Leasingfrist auch mit Erspartem kaufen könnte.
3 Mal Leasingrate = wirkliche Kosten
Eine Faustregel fürs Autoleasing lautet gemäss TCS-Experte Marco Schärer, dass die tatsächlichen monatlichen Fahrzeugkosten das Dreifache der Leasingrate betragen. Viele dieser Zusatzkosten entstehen aus dem Leasingvertrag: So ist eine Vollkasko-Versicherung vorgeschrieben, Reparaturen dürfen nur von Markenvertretern und mit Originalteilen vorgenommen werden und die vom Importeur vorgeschriebenen Serviceintervalle sind zwingend einzuhalten. Zudem hält der Vertrag die maximale Kilometerzahl fest, die während des Leasings gefahren werden darf. Wird diese überschritten, bezahlt man am Ende bis zu 50 Rappen pro zusätzlichen Kilometer.
Da das Auto nicht dem Konsumenten gehört, sondern einer Bank oder Leasingfirma, kann der Leasingvertrag weitere Einschränkungen enthalten. Zum Beispiel, dass keine Drittperson den Wagen lenken darf, oder dass der Wagen nicht ins Ausland darf. Es lohnt sich also vor Vertragsabschluss zu überlegen, wozu man das Auto braucht. Dann sollte man prüfen, ob der Leasingvertrag mit diesen Bedürfnissen übereinstimmt.
Vorzeitiger Ausstieg besonders teuer
Besonders teuer wird es, wenn man vorzeitig aus dem Leasingvertrag aussteigen will. ACS-Direktor Niklaus Zürcher erklärt dies mit dem höheren Wertverlust eines Neuwagens in den ersten Monaten. Die Leasingrate werde jedoch für den Wertverlust während der gesamten Leasingdauer berechnet: «Will man nach 3 Monaten aus dem Vertrag aussteigen, dann hat der Wagen zu diesem Zeitpunkt nur noch 65 Prozent des Neuwerts. Diese Differenz muss der Kunde der Leasingfirma bezahlen.»
Auch wenn der Leasingvertrag regulär ausläuft, kann es für den Kunden teuer werden: Alle Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinaus gehen, kann der Garagist verrechnen. Es stimmt auch nicht, dass das Fahrzeug nach Ablauf des Leasings automatisch dem Kunden gehört. Dies muss vertraglich festgeschrieben sein. «Sonst hat der Garagist ein Vorkaufsrecht», sagt TCS-Experte Marco Schärer. Zudem müsse der Kunde noch den Restwert des Autos bezahlen.
Abzahlungsvertrag statt Leasing
Der Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbandes, Markus Hess, räumt zwar ein, dass man beim Leasing zum Autowert noch einen Zins bezahle. Er gibt jedoch zu bedenken, dass derzeit die Preise auf dem Occasionsmarkt zerfallen. Dem sei ein privater Autokäufer voll ausgesetzt, der Leasingkunde könne das Problem der Leasingfirma überlassen. Zudem schone ein Leasingkunde seine privaten Mittel. Sein Vermögen habe er dank dem Leasing für anderes zur Verfügung.
Gerade in diesem Punkt sieht die Stiftung für Konsumentenschutz eine Alternative zum Autoleasing: Statt ein Auto zu leasen, solle der Kunde direkt mit dem Garagisten einen Abzahlungsvertrag abschliessen. So könne er bei der Ausgestaltung des Vertrags mitbestimmen und am Ende gehöre ihm das Auto auch wirklich.