Auf dem Verkaufsplatz sieht jedes Auto gut aus: Der Lack ist auf Hochglanz poliert, die Preisschilder sind mit ellenlange Zuberhörlisten versehen. Kassensturz wollte wissen, wie sehr man den Angaben von Occasionsverkäufern vertrauen kann und hat einige Händler und Garagen mit versteckter Kamera besucht.
1. Fall
Ein äusserlich makelloser VW-Golf bei der Bernina-Garage in Zürich Altstetten. Der Wagen sei garantiert umfallfrei, bekräftigt der Verkäufer während der Probefahrt. Er verspricht rundherum Original-Lackierung, der Wagen stamme aus erster Hand und habe Jahrgang 1994. Der unabhängige Experte Silvio Gaiardelli findet jedoch diverse Schäden an Kotflügel und Stossstangen. "Nach meinem Dafürhalten ist der Wagen nicht unfallfrei", sagt der Experte. Ein Wagen darf dann noch als "unfallfrei" verkauft werden, wenn lediglich Bagatellschäden, wie Kratzer oder kleine Beulen vorliegen. "Sobald aber Sekundärteile betroffen sind, gilt das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei und sollte bei einer Handänderung deklariert werden", sagt Gaiardelli. Das Seviceheft zeigt zudem: Der Eintrag der ersten Halterin wurde durch neue Besitzer einfach überklebt.
Von den Versprechen bleiben nicht mehr viel übrig: Der Golf ist nicht unfallfrei, wurde teilweise neu gespritzt, ist nicht aus erster Hand und die Fahrgestellnummer beweist, dass der Wagen 1992 hergestellt wurde. Konfrontiert mit dem Befund des Experten, gibt die Bernina Garage den Schwarzen Peter weiter. Sie schreibt: "Wir haben das Fahrzeug mit vertraglich zugesicherter Unfallfreiheit bei der Firma AMAG Letzigrund eingekauft." Die AMAG schreibt Kassensturz: "Auf dem Kaufverrtrag vom 18.3.03 an die Bernina-Garage wird klar bestätigt, dass wir den VW Golf ab Platz ohne jegliche Nachwährschaft verkauft haben."
2. Fall
Ein schnittiger Alfa 156 beim Autohaus Schiess in Volketswil. Für die Probefahrt müssen zuerst die Batterien geladen werden. Auch hier verspricht der Verkäufer, der Wagen sei unfallfrei. Den Alfa untersucht TCS-Experte André Staudenmann. Es fehlen Schrauben und die Motorabdeckung. Der Vorbesitzer bestätigt Kassensturz zudem am Telefon, dass die Stosstange hinten mal ausgewechselt und vorne links ein grösserer Parkschaden geflickt wurde. "Solche Sachen sind wertmindernd", sagt der Experte und kommt zum Schluss: Mit den verschwiegenen Schäden ist der Preis für diesen Alfa zu hoch. Die Firma Schiess lässt ausrichten, sie hätte vor dem Verkauf die fehlende Motorabdeckung selbstverständlich noch montiert.
3. Fall
In Schlieren wagt sich Kassensturz auf das Areal für Billigst-Occasionen. Von hier gehen viele Autos in den Osten. Kassensturz interessiert sich für einen Audi Turbo von Auto Dzigi. Auch er hat Startschwierigkeiten. Laut Händler ist die Garagennummer leider nicht verfügbar, eine Probefahrt im Moment unmöglich. Kassensturz nimmt Experte Silvio Gaiardelli deshalb mit auf den Platz: "Das ist mit Sicherheit ein Unfallwagen", sagt der Experte. Trotzdem will der Händler den Wagen verkaufen. Zum Vorführen sei das Auto kein Problem. Auf die Frage nach der Unfallfreiheit weiss dieser Händler eine diplomatische Antwort: "Für mich ist es ein Unfall, wenn was am Chassis ist. Wenn irgend etwas am Blech ist, ist das kein Unfall, aber das Chassis ist sicher nicht kaputt." Und plötzlich ist der Audi gar nicht mehr verkäuflich: "ich verkaufe ihn besser für den Export", sagt der Händler. Der Autohändler besteht darauf: Er prüfe seine Autos nicht und liefere vor allem in den Osten. "m Grunde kann es uns praktisch egal sein, ob bei der Ausfahrt aus unserem Areal alle Räder abfallen und das Fahrzeug in sich zusammenfällt", schreibt Auto Dzigi.
Tipps für den Kauf:
- Beim Kauf eines Occasionsautos auf eine dreimonatige Mindestgarantie "Teile und Arbeit" beharren. Die Mindestgarantie darf bei keinem Kaufvertrag fehlen. Notfalls muss sie der Käufer vor der Unterzeichnung auf dem Kaufvertrag nachtragen.
- Sämtliche zugesicherten Eigenschaften schriftlich fixieren lassen.
- Der Käufer bestimmt die Verkaufsbedingungen mit: Kleingedrucktes deshalb aufmerskam durchlesen und mit Vorteil streichen.
- Im Zweifelsfall (vor Ablauf der Garantiezeit!) beim TCS oder einer anderen unabhängigen Stelle auf eigene Kosten eine Expertise machen lassen. Allfällige Mängel sofort schriftlich dem Verkäufer melden: Dieser muss sie dann auf seine Kosten beheben.