«Mein Pass ist seit sechs Jahren abgelaufen», sagt die junge Frau am Schalter des Notpassbüros am Flughafen Zürich-Kloten. In gut eineinhalb Stunden geht ihr Flug in die Ferien nach Ibiza. Gemerkt haben sie und ihr Vater das erst kurz vor Abreise. Zu spät, um noch einen normalen Pass zu beantragen.
Nun stehen sie am Schalter und warten, bis der Angestellte der Flughafenpolizei im Notpassbüro ihre Angaben im Computer erfasst und den Notpass ausgedruckt hat. 150 Franken kostet das provisorische Dokument. Gültig ist es nur für eine Reise. «Das ist schon viel Geld», meint der Vater, «aber es war die einzige Möglichkeit.» Leicht ausser Atem ist auch eine Frau mit südamerikanischen Wurzeln: «Ich habe aus Versehen den Pass meiner Tochter mitgenommen.» Da ihr eigener Pass abgelaufen ist, kann auch sie einen Notpass beantragen. Der junge Mann, der in drei Stunden in die Ukraine abfliegt, hat die Kosten für den Notpass bereits einkalkuliert: «Ich habe das Ticket günstig bekommen, nun wird es wegen des Notpasses halt etwas teurer.»
Nur wer keinen gütligen Pass hat, bekommt ein Notpass
Das Notpassbüro kann aber nicht in allen Fällen helfen, sagt Leiter David Squindo: «Wenn jemand zuhause einen gültigen Pass hat, dann können wir ihm keinen Notpass ausstellen. Denn laut Gesetz darf jeder Schweizer nur einen Pass haben.» Diese Regel sorge bei den Flugreisenden praktisch täglich für Unverständnis. Anders ist es, wenn man den Pass verloren hat oder er gestohlen worden ist. «Dann müssen sie bei der Polizei eine Anzeige machen und können danach einen Notpass beantragen.»
Das Notpassbüro am Flughafen stellt pro Jahr rund 6000 provisorische Pässe aus. Und zwar für Schweizer aus allen Kantonen. «Es kommen aber auch immer wieder Ausländer zu uns, die ein Passproblem haben. Doch wir können das Dokument nur für Schweizer Bürger ausstellen. Ausländer müssen sich an ihre Botschaft wenden.»
Kinderpässe sind nur fünf Jahre gültig
Besondere Vorsicht sei auch geboten, wenn ein Elternteil für sein Kind einen Notpass machen lassen will. «Wir müssen genau abklären, wer die elterliche Sorge für das Kind hat und ob beide Elternteile mit dem Pass einverstanden sind», sagt David Squindo. Schliesslich gelte es zu verhindern, dass ein Elternteil das Kind ohne Erlaubnis ins Ausland entführe. Etwa fünf Mal pro Monat komme es vor, dass man den Notpass für ein Kind verweigern müsse, weil sich das Sorgerecht nicht abschliessend abklären lasse. Auch wichtig zu wissen: Während Pässe für Erwachsene zehn Jahre gültig sind, laufen jene für Kinder bereints nach fünf Jahren ab.
Besonders schlimm ist, wenn kurz vor Abreise noch die Handtasche mit allen Dokumenten gestohlen wird. Auch in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. «In diesem Fall versuchen wir mittels der Passdatenbank die Identität zu bestimmen.»