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Umwelt und Verkehr Das ist erlaubt im Handgepäck

Ärger bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen lässt sich weitgehend vermeiden. «Espresso» erklärt, was im Handgepäck verboten ist und was man bei Problemen tun kann.

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Was für Handgepäck beim Fliegen erlaubt ist
aus Espresso vom 02.07.2013. Bild: key
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Wer sein Handgepäck packt, muss vor allem bei Flüssigkeiten und möglicherweise gefährlichen Gegenständen genauer hinschauen. Spitze und scharfe Gegenstände wie Messer und Scheren sind grundsätzlich verboten.

Vom Verbot ausgenommen sind Messer mit einer Klingenlänge bis sechs Zentimeter sowie Einweg-Rasierer. Im Handgepäck erlaubt sind auch Nassrasierer, deren Klinge im eingecheckten Gepäck transportiert wird.

Kritisches besser einchecken

Flüssigkeiten sind nur in Behältern von höchstens 100 ml erlaubt. Dazu zählen auch Gels und Cremen. Die Fläschchen, Tuben oder Dosen müssen in einem durchsichtigen, verschliessbaren Plastiksack (z.B. Gefrierbeutel) mit einer Grösse von höchstens einem Liter verpackt sein. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel erlaubt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Medikamente in der Menge, die für die Reise nötig ist. Bei rezeptpflichtigen, flüssigen Medikamenten wird ein Arztzeugnis verlangt. Ebenfalls erlaubt sind Babynahrung für die Reise sowie Getränke aus Duty-Free-Läden.

Zurückverlangen, bevor Artikel im Abfall landet

Nicht erlaubte Gegenstände werden den Passagieren bei der Sicherheitskontrolle abgenommen. Wer das nicht will, könne am Flughafen Zürich einen Gegenstand auch zurückverlangen, sagt Flughafen-Sprecherin Jasmin Bodmer.

Allerdings müsse das sofort geschehen, weil der Artikel sonst im Abfall landet. Wer einen Artikel zurückverlange, müsse damit wieder zurück in den öffentlichen Check-in-Bereich.

Ein klassischer Rasierer.
Legende: Wurde auch ohne Klinge konfisziert: Ein klassischer Rasierer. zvg

Dort könne man den Gegenstand entweder deponieren oder nachträglich als Gepäck einchecken. Beides ist mit Kosten verbunden. Und es braucht natürlich Zeit.

Ein «Espresso»-Hörer ärgert sich: Ihm sei kürzlich am Flughafen Zürich ein Nassrasierer ohne Klinge abgenommen worden. Also ein Gegenstand, der eigentlich erlaubt wäre.

Die Mediensprecherin der Flughafen Zürich AG sagt, dieser Fall lasse sich nicht nachvollziehen. Probleme bei der Sicherheitskontrolle kläre man am besten direkt an Ort und Stelle. Im Nachhinein könne man sich per E-Mail melden: info@zurich-airport.com

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