Bislang hat das System anders funktioniert: Auf den produzierten Strom einer Anlage erhielt der Besitzer die sogenannte «kostendeckende Einspeisevergütung KEV».
Die Ausgaben für die KEV waren allerdings mit einem Kostendeckel bestückt. Deshalb kam es zu mehrjährigen Wartezeiten.
«Vergoldete Anlagen verhindern»
Mit der neuen Regelung gibt es nun für kleinere Anlagen nur noch eine einmalige Zahlung, die nicht mehr als 30 Prozent der Installationskosten deckt.
Damit will das Parlament einerseits die Wartelisten verkleinern, andererseits aber auch verhindern, dass gewisse Anlagen über 20 Jahre lang von der KEV subventioniert und damit vergoldet werden.
Weniger Geld, aber…
«Zwar bekommt man nicht mehr so viel wie früher, aber dafür gibt es den Förderbertrag innert nützlicher Frist», beschreibt Frank Rutschmann vom Bundesamt für Energie die neue Situation. «Und man kann die Anlage auch von den Steuern abziehen», gibt er zu bedenken.
Eigenbedarf abdecken
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Neu darf man mit der Revision auch den Eigenverbrauch mit Solarstrom vom eigenen Dach decken. Dies war bislang nicht von allen Energieanbietern erlaubt. Betroffen von den neuen Regeln sind sämtliche Photovoltaik-Anlagen, die weniger als 10 Kilowatt Strom produzieren.
Anlagen, die zwischen 10 und 30 Kilowatt leisten, können künftig zwischen Einmalvergütung oder KEV auswählen.
Solarstrom vom eigenen Dach: EW bestrafen ihre Kunden
Nach Fukushima müssten Elektrizitätswerke Solarstrom hinterherrennen – könnte man meinen. Doch weit gefehlt. Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installiert und dann den Strom verkauft, wird von vielen Elektrizitätswerken mit einem miserablen Preis bestraft, berichtet «Kassensturz» im Mai 2011.