Christian Gazzarin aus St.Gallen reist mit Swiss von Kenia zurück nach Hause. Als er am Flughafen Zürich seine Tasche vom Rollband nimmt, kommt der grosse Schock: Das Gepäckstück wurde während der Reise aufgeschlitzt. Es fehlen ein Laptop und ein Teleobjektiv im Wert von 5000 Franken.
Gemäss dem Montrealer Übereinkommen, welches die Haftung im internationalen Flugverkehr regelt, wäre die Fluggesellschaft verpflichtet, dem Kunden den Schaden zu ersetzen. Dies bis zu einem Betrag von 1600 Franken. Trotzdem stielt sich Swiss aus der Verantwortung.
Swiss verweist aufs Kleingedruckte
Auf Nachfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» auf Radio SRF 1 verweist die Fluggesellschaft auf das Kleingedruckte, ihre Beförderungsbestimmungen. Dort sei explizit erwähnt, dass Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer und andere persönliche elektronische Geräte nicht aufgegeben werden dürften.
Swiss Sprecher Mehdi Guenin sagt gegenüber «Espresso»: «Wenn sich jemand nicht an diese Bestimmungen hält, können wir natürlich nicht haften.» Und er fügt an: «Wir empfehlen unseren Passagieren, dass sie solche Wertgegenstände wenn möglich immer im Handgepäck mitnehmen.»
Zulässiges Handgepäck ist limitiert
Diese Argumentation verärgert und enttäuscht Swiss-Kunde Christian Gazzarin. Er hätte den gestohlenen Laptop und das Objektiv gerne im Handgepäck untergebracht. Nur war dort kein Platz, weil er da schon die Kamera und weitere Objektive verstaut hatte. «Espresso» will von Swiss wissen: Was hätte der Kunde also tun sollen? Er darf ja nicht mehr als 8 Kilo im Handgepäck transportieren.
Swiss Sprecher Mehdi Guenin sagt: Doch! Es passiere oft, dass jemand neben dem Handgepäck zum Beispiel noch eine Tasche für den Anzug und eine fürs Stativ dabei habe: «Das darf man natürlich mitbringen.» Ob man sich als Swiss-Kunde jedoch im Streitfall – erst recht an einem Check-In-Schalter im Ausland - auf diese Aussage berufen kann, bleibt offen.
Experte sagt: Ein Grenzfall
«Espresso» hat den Fall dem Reiserechts-Experten Vito Roberto von der Universität St.Gallen vorgelegt. Dass die Fluggesellschaft bei Bargeld oder teurem Schmuck die Haftung ablehne, sei korrekt. Dass Swiss ihren Kunden verbiete, elektronische Geräte aufzugeben, sei hingegen «heikel».
Die Konsequenz dieser kundenunfreundlichen Swiss-Regelung: Pässe, Bargeld, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle aber eben auch schwerere elektronische Geräte wie Kamera oder Laptop müssen immer ins Handgepäck.
Schaden sofort melden
Wem auf einem Flug Gepäck gestohlen wird, muss den Vorfall sofort der Fluggesellschaft melden und bei der Polizei Anzeige erstatten. So stellt der Fluggast sicher, dass der Schaden von der Reise- oder Diebstahlversicherung übernommen wird, falls sich die Fluggesellschaft – wie im Fall von Christian Gazzarin die Swiss – aus der Verantwortung stielt