Er macht vor Alkohol-Testern nicht Halt: der technische Fortschritt. Moderne Atem-Alkohol-Messgeräte sind laut dem Bund so zuverlässig, dass sie Blutproben im Normalfall ersetzen können. Blutproben sollen in Zukunft nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden, etwa auf Verlangen des Autofahrers oder bei Verdacht auf Drogenkonsum.
Das Parlament hat diese Änderung im Rahmen des Verkehrssicherheits-Programms «Via sicura» bereits beschlossen. Nachdem nun auch Kantone, Organisationen und andere Interessenten dazu Stellung nehmen konnten, entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. So auch darüber, ob die Änderungen wie vorgesehen bereits ab Mitte 2016 gelten.
Abschied von Promille-Werten
Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das neue System, dass sie mit häufigeren Kontrollen rechnen müssen. «Atem-Alkohol-Messgeräte ermöglichen es, dass die Kontrollen deutlich intensiviert werden», sagt Uwe Ewert, Verkehrspsychologe bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Die Atem-Messung sei deutlich einfacher als die Blutprobe, die heute ab 0,8 Promille vorgeschrieben ist.
Die modernen Geräte messen die ausgeatmete Luft mit zwei voneinander unabhängigen Verfahren. Stimmen die beiden Werte überein, zeigt das System das Resultat an – und zwar in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Die bekannte 0,5-Promille-Grenze entspricht einem Wert von 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft, 0,8 Promille entsprechen 0,4 mg/l.
Ein-Glas-Regel wichtiger als Masseinheit
Ob die neue Masseinheit die Promille-Grenze auch am Stammtisch und in den Köpfen ersetzt, bleibt abzuwarten – und spielt auch keine grosse Rolle. Entscheidend ist für den Verkehrspsychologen Uwe Ewert: «Jeder muss wissen, dass er mit einem Glas im Normalfall noch gut zurechtkommt und dass es ab dem zweiten Glas schwierig werden kann.»
Die neue Messmethode ist nach wie vor umstritten. Das zeigt die Anhörung, die am Dienstag abgeschlossen wurde. Die Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien zum Beispiel bezweifelt, dass es überhaupt taugliche Atemluft-Messgeräte geben wird, die in Polizeiautos mitgeführt werden können. Ausserdem sei der Wegfall der Blutprobe ein Nachteil bei der Beweisführung.
Die Konferenz der Polizeidirektoren und auch jene der städtischen Sicherheitsdirektoren wollen, dass die neuen Bestimmungen erst auf Anfang 2017 eingeführt werden. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin hatte die Beweiskraft der Atem-Alkohol-Messgeräte bereits früher angezweifelt. Sie verzichtete auf eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung.