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13.03.07: Motor abschalten: Kaum ein Lenker hält sich ans Gesetz
Aus Kassensturz vom 13.03.2007.
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Umwelt und Verkehr Motor abschalten: Kaum ein Lenker hält sich ans Gesetz

Vor Ampeln und Bahnübergängen müssen Lenker den Motor abstellen. Wer dagegen verstösst, zahlt 60 Franken Busse. Doch das ist graue Theorie: Die Polizei kontrolliert kaum

«Beim Halten - Motor abschalten». Dieser Slogan wurde bis in die 90 er Jahre stark propagiert - heute ist er verpufft. Kassensturz wollte wissen, wieviel Benzin eingespart werden könnte, wenn der Motor beim Halten konsequent abgeschaltet wird.

Der Touring Club analysierte im Testcenter in Emmen den Benzinverbrauch je nach Fahrverhalten. In einem ersten Versuch mass TCS-Testingenieur Robert Emmenegger den Treibstoff-Verbrauch eines Fahrzeugs im Leerlauf.

Häufiges Anlassen schadet nicht

Das Auto verbraucht in 20 Sekunden 3 Gramm Benzin. Hochgerechnet auf eine Stunde entspricht das 7 Deziliter Benzin. Das geht ins Geld: Wer beim Halten konsequent den Motor abstellt und wieder anstellt, spart im Jahr eine Tankfüllung.

Häufiges An- und Abstellen schadet der Zündung nicht. Robert Emmenegegger: «Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Anlasser das Startprozedere problemlos mitmachen.»

50 Stunden jährlich vor dem Rotlicht

Wichtig beim Starten: Fuss vom Gas! Sonst ist der ganze Spareffekt im Nu wieder weg. Das zeigte der zweite Test. Fehlstarts mit Bleifuss fallen ins Gewicht. Das Auto verbraucht so bereits 5 Gramm Benzin.

In einer Stunde sind das 1.2 Liter Benzin. Konsequent Abstellen und richtig Starten - ganz ohne Gas - schenkt ein. In der Schweiz steht ein Auto im Jahr im Schnitt etwa 50 Stunden vor Rotlichtern. Viele Fahrer haben dieses Sparpotential noch nicht erkannt. Die Polizei macht kaum Kontrollen.

Egal ob in Bern, Basel oder Zürich, wer den Motor vor der Ampel laufen lässt, hat nichts zu befürchten. Auch die Stadtpolizei Luzern büsst solche Verkehrsünder nicht und drückt ein Auge zu. Warum?

Tina Meyer Sprecherin Stadtpolizei Luzern: «Die Verkehrsregelverordnung sagt, unnötiges Laufenlassen des Motors ist verboten. Jetzt kann man sich streiten: Was heisst unnötig? Ist es unnötig den Motor laufen zu lassen, wenn das Rotlicht in fünf Sekunden bereits wieder auf grün schaltet?»

Verstösse werden nicht geahndet

Laut Meyer müssten die Polizisten mit der Stoppuhr in der Hand neben den Ampeln stehen, in der Praxis nicht durchführbar.

Verstösse werden nicht geahndet. Nur noch Schilder und Aktionen erinnern an den Slogan von früher. Dabei könnte mit konsequentem Abschalten viel Geld gespart und die Umwelt geschont werden.

(Kassensturz vom 13.3.2007)

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