Als Jarbas Schlub Mitte März spät abends nach Hause fährt, ist in der blauen Zone nur noch eine Lücke frei. Die ist aber auch für seinen Smart etwas knapp. Die beiden Vorderräder liegen rund 50 Zentimeter ausserhalb der Markierung.
«Der Wagen behindert aber absolut niemanden. Da war kein Fussgängerstreifen oder Weg oder irgendetwas sonst in der Nähe», erklärt Schlub gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1.
Strafbefehl statt ordentliche Busse
Als Schlub wieder zu seinem Auto kommt, klemmt trotz Jahreskarte für die blaue Zone ein Hinweis unter dem Scheibenwischer. Er habe zu lange falsch parkiert und solle sich auf dem Polizeiposten melden. Dort kann man ihm auch nicht weiterhelfen. «Es werde aber wohl eine Busse von 300 bis 400 Franken geben, sagte mir der Polizist dort.»
Umso geschockter ist Jarbas Schlub, als einige Tage später per Einschreiben ein Strafbefehl über 930 Franken bei ihm ankommt. «Ich bin der Meinung, wenn jemand zu schnell an einer Schule vorbei fährt oder sonst etwas Gefährliches macht, dann soll man hart bestrafen. Wenn aber zwei Räder über die Park-Markierung ragen, dann sind 930 Franken doch absolut unverhältnismässig!»
Zürich ist teures Pflaster für Bussen
Jarbas Pech: Er hat sein Auto zu lange falsch parkiert. Bis zu einer Dauer von 10 Stunden würde für einen solchen Fall Schweiz weit eine Busse von 100 Franken fällig. Was zeitlich darüber liegt, gibt keine ordentliche Busse sondern ein Strafverfahren. Dann gelten keine einheitlichen Tarife mehr.
In Zürich entscheidet das Stadtrichteramt über solche Verfahren. Wer zwischen 20-25 Stunden falsch parkiert, zahlt 500 Franken Busse plus 430 Franken Gebühr.
«Ich kann nachvollziehen, dass die Betroffenen das unverhältnismässig finden», sagt Reto Steimer, stellvertretender leitender Stadtrichter, gegenüber «Espresso». «Die Leute führen an, dass man ja niemanden gefährden würde. Bei einer Gefährdung könnte es aber sogar noch teurer werden.»
Bern und Luzern deutlich günstiger
Hätte Jarbas Schlub sein Auto in Luzern derart falsch parkiert, hätte er zwischen 300 und 500 Franken bezahlen müssen, wie die zuständige Staatsanwaltschaft auf Anfrage erklärt. Mit 310 Franken Strafgebühr ist Bern sogar drei Mal günstiger als Zürich.
Rekurs einlegen gegen den Strafbefehl will Jarbas Schlub nicht. «Da haben mir namhafte Anwälte abgeraten. Das kostet nur auch wieder Geld und ich weiss ja nicht, ob ich Recht bekomme.»