Parkplatzmieterin Michaela Riner schüttelt den Kopf über die sogenannte Umtriebsentschädigung von PPC Immoservice GmbH. Die Aufforderung ist klar und deutlich: «Wir fordern Sie im Namen der Liegenschaftsbesitzer auf, 40 Franken mit untenstehendem Einzahlungsschein zu überwiesen.»
PPC Immoservice behauptet, man habe ein richterliches Parkverbot missachtet. Wer nicht innert zwei Wochen zahlt, muss mit Mahnkosten von 12 Franken rechnen. Michaela Riner denkt an eine grosses Missverständnis, zahlt sie doch monatlich Franken 100 Franken Miete für den Parkplatz.
Sehr spärliche Kontaktmöglichkeiten
Als Michaela Riner den Fehler melden will, muss sie mühsam Telefonnummer und E-Mail von PPC Immoservice ausfindig machen. Standardmässige Kontaktangaben von PPC Immoservice fehlen auf der Rechnung.
«Nach längerer Suche im Internet fand ich endlich eine Telefonnummer, welche allerdings ständig besetzt war», kritisiert Michaela Riner. Mehr Glück hat die zu Unrecht gebüsste Autofahrerin bei Wincasa, der Verwalterin ihres Mietparkplatzes.
Wincasa hatte PPC Immoservice mit der Parkplatzkontrolle beauftragt. Wincasa veranlasste die Stornierung der Gebühr. Der Fehler sei auf eine veraltete Mieterliste zurückzuführen, begründet Wincasa.
Privatfirmen jagen Falschparkierer
Ein Grundeigentümer kann die Umtriebe in Rechnung stellen, die ihm entstehen, wenn jemand sein Auto ohne Bewilligung auf seinem Areal parkiert. Voraussetzung ist ein sogenannt audienzrichterliches Parkverbot.
Die Eigentümer können die Überwachungsaufgaben an private Firmen wie PPC Immoservice oder Funkwache AG übertragen. Diese Firmen stellen den mutmasslichen Parksündern eine Umtriebsentschädigung in Rechnung.
Im Streitfall muss die Überwachungsfirma allerdings beweisen können, wer der Parksünder ist. Nur der fehlbare Lenker ist haftbar, nicht der Halter.