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Umwelt und Verkehr Privatfirma PPC macht Jagd auf Parksünder

Wer auf einem Privatparkplatz parkiert, muss zahlen. Sofern er erwischt wird – vom Eigentümer oder von einer beauftragen Firma. Viele dieser Firmen arbeiten auf Provision: Je mehr Parksünder, desto besser das Geschäft. Da bleibt die Verhältnismässigkeit schon mal auf der Strecke.

Böse Überraschung nach dem Besuch im Circus Knie in Windisch. Nach der Vorstellung kommen Susanne Meer und ihr Mann zurück zum Auto. Unter dem Scheibenwischer eine Rechnung über 50 Franken.

Absender der sogenannten Umtriebsentschädigung ist die Firma PPC, Private Parking Control. Sie kontrolliert für den Eigentümer den Kundenparkplatz. Susanne Meer versteht die Welt nicht mehr: «Ich habe schon gesehen, dass es sich um einen Kundenparkplatz handelt. Da das Geschäft aber schon längst geschlossen hatte, beschloss ich das Auto dort abzustellen».

Wie 14 weitere Automobilisten und Knie-Besucher auch, allesamt erhielten vom PPC Kontrolleur eine Rechnung. Dass die Parkplätze ausgerechnet während der Zirkusvorstellung kontrolliert wurden, sorgte gemäss einem Bericht der «Aargauer Zeitung» für viel Unmut.

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Abkassieren auf Provision

PPC ist nicht die einzige Firma, die mit Kontrollen auf privaten Parkplätzen Geld verdient. In der Stadt Zürich ist seit Jahren die Funkwache AG tätig. Diese Firmen dürfen keine Bussen ausstellen, das ist Aufgabe der Polizei. Doch mit sogenannten Umtriebsentschädigungen lässt sich auch Geld verdienen.

PPC, Funkwache und Co arbeiten oft auf Provision: Je mehr Parksünder sie erwischen, desto besser läuft das Geschäft. Die Firmen dürfen nur im Auftrag der Eigentümer kontrollieren. Nach Gesetz hat der Eigentümer das Recht, Entschädigungen geltend zu machen, es ist ja auch sein Privatgrund.

«Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo empfiehlt aber: «Bevor man eine Umtriebsentschädigung bezahlt, sollte man unbedingt nach dem Auftraggeber bzw. Eigentümer fragen.» Sonst könne ja irgendwer Rechnungen stellen.

Einschüchtern mit Mahnspesen und Anzeigen

Die Parkplatz-Überwacher sind in ihren Formulierungen nicht unzimperlich. So müsse, wer nicht innert wenigen Tagen zahle, mit Mahngebühren von bis zu 14 Franken rechnen. Auch mit einer möglichen Anzeige bei der Polizei wird «gedroht».

Wegen diesen Druckmitteln erstaunt es nicht, dass viele Autofahrer die Rechnung begleichen. Espresso-Rechtsexpertin Doris Slongo betont aber: «Mehr als 50 Franken sollte eine berechtigte Umtriebsentschädigung in der Regel nicht betragen.»

Glück für Parksünder

Die Zirkusbesucherin Susanne Meer und die 14 weiteren Parksünder von Windisch müssen nicht befürchten, dass sie bei der Polizei angezeigt werden. Das entsprechende Verbot auf dem Kundenparkplatz ist seit knapp 10 Jahren abgelaufen.

Vermutlich auch deshalb verzichtet die Überwachungsfirma PPC nun schliesslich auf die geforderte Umtriebsentschädigung.

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