«Ich wollte in der Stadt schnell unterwegs zu sein», erzählt der «Espresso»-Hörer aus Zug. Darum erkundigte er sich am SBB-Schalter, ob er ein zusammenklappbares Trottinett gratis in Zug mitnehmen könne. «Die Antwort war, das sei kein Problem.»
Ein weiteres Beispiel:
So war er mehrere Jahre ohne besondere Vorkommnisse inklusive Gefährt mit der SBB unterwegs. «Eines Tages wollte ein Kontrolleur plötzlich ein Ticket für mein Trottinett sehen», erzählt der Hörer. Da er keins hatte, wollte der Kontrolleur ihm eine Busse geben. «Nach langem Diskutieren drückte er schliesslich ein Auge zu. Ich fühlte mich aber ungerecht behandelt. Schliesslich hatte ich mich ja extra erkundigt.» Zudem passt sein zusammengeklapptes Trottinett problemlos unter den Sitz oder in die Gepäckablage.
Kickboard ist gratis, Trottinett kostet
Im Tarif des Verbandes Öffentlicher Verkehr zum Selbstverlad von Velos (Tarif 601), auf welchen sich die SBB stützt, finden sich folgende Einschränkungen:
- Für gewöhnliche Fahrräder sowie ähnliche Fahrgeräte in dieser Grösse (z.B. Trottinett) muss ein Veloticket gelöst werden.
- Als Handgepäck gelten unter anderem leicht tragbare Gegenstände wie ein in einer Tragtasche verpacktes und demontiertes Fahrrad oder ein Kickboard. Zudem muss das Handgepäck unter den Sitz oder in die Gepäckablage passen.
SBB-Mediensprecher Reto Schärli bestätigt denn auch: «Für ein Kickboard braucht man kein Billett. Das ist ein spielzeugähnliches Gerät.» Bei einem Trottinett sei das jedoch anders: «Ein Trottinett ist fast so gross wie ein Velo. Darum braucht es ein Ticket.» Um das Trottinett gratis als Handgepäck im Zug mitnehmen zu können, müsste man es in einem Sack verstauen, sagt Schärli: «Dann gilt es als Handgepäck und ist gratis.»