Monsieur Fournier hat sich Bed and Breakfast Switzerland als Ziel seines Betrugsversuchs ausgesucht. Er schreibt dutzende der fast 1000 Mitglieder an und fragt, ob sie Platz hätten für eine Woche Ferien für ihn und seine Freundin. Im weiteren Mailkontakt stellt sich heraus, dass der Herr mit einem Scheck bezahlen will.
Noch ist keiner der Bed-and-Breakfast-Anbieter weitergegangen mit dem vermeintlichen Gast, sondern alle haben Geschäftsführerin Dorette Provoost über das Begehren dieses Herrn informiert. Diese hatte ihre Mitglieder schon früher gewarnt: «Schon vor 15 Jahren waren wir Opfer von solchen Betrügern», sagt Provoost im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.
So funktioniert die Scheck-Falle
Der eigentliche Betrug geht so: Der vermeintliche Gast schickt der Bank einen Scheck mit einem höheren Betrag als vereinbart und die Bank überweist das Geld auf das Konto des Gastgebers. Kurz darauf meldet sich der Gast wieder und bittet, man möge doch einen Teil des Geldbetrags nun doch auf ein anderes Konto überweisen, der Betrag sei ja sowieso höher gewesen als abgemacht.
Der gutgläubige Gastgeber tut dies und bekommt erst Wochen später von der Bank Bescheid, dass der Scheck nicht gedeckt war und die Bank nun das Geld wieder abbuchen müsse. Und der Gast ist selbstverständlich über alle Berge – mit dem Geld, das er vom Bed-and-Breakfast-Anbieter «zurückbezahlt» bekommen hat.
Auch Schweizerische Kriminalprävention warnt
Bei Experten ist die Masche bekannt. Sie kommt auch immer wieder vor bei Online-Geschäften aller Art. Misstrauisch muss man laut der Schweizerischen Kriminalprävention grundsätzlich schon bei der Scheckbezahlung werden. Und wenn der Betrag höher ist als abgemacht, erst recht.