Zum Inhalt springen
Audio
Straftäter als Sicherheitspersonal: Securitas missachtete Regeln
Aus Espresso vom 09.04.2015. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 36 Sekunden.

Umwelt und Verkehr Straftäter als Sicherheitspersonal: Securitas missachtete Regeln

Für die Sicherheit in SBB-Zügen setzte die Securitas auch Angestellte eines Subunternehmens ein – unter anderem auch Vorbestrafte. Das deckte «Kassensturz» auf. Das Bundesamt für Verkehr hat eine Untersuchung eingeleitet und kommt jetzt zum Schluss: «Die Vorschriften wurden vorsätzlich missachtet».

Ende letzten Jahres machten «Kassensturz» und «Espresso» publik, dass in Regionalzügen des Zürcher Verkehrsverbundes Sicherheitspersonal unterwegs war, welches von einem deutschen Subunternehmen angestellt war.

Der Skandal: Diese Drittfirma stellte vor allem deutsche Arbeitskräfte zu sehr schlechten Bedingungen an, aber ein ehemaliger Mitarbeiter sagte damals auch: «Es gibt gewiss Leute dort, die in Deutschland vorbestraft sind und in Deutschland niemals im Sicherheitsdienst arbeiten dürften.» Dieser Zeuge selbst hätte nie in der Securitas-Uniform in den SBB-Zügen unterwegs sein dürfen, denn auch er war auf Bewährung wegen Gewalt gegen die Polizei und wegen Sachbeschädigung.

Subunternehmen ohne Bewilligung

Nach der Recherche und den Berichten von «Kassensturz» wurde das Bundesamt für Verkehr (BAV) hellhörig und leitete eine Untersuchung gegen die Securitas und die SBB ein. Der Bericht dazu wurde nun abgeschlossen, und das Urteil ist eindeutig: «Die Vorschriften wurden vorsätzlich missachtet», heisst es zur Firma Securitas.

Das BAV beanstandet vor allem, dass die Securitas mangels eigenen Personals auf ein deutsches Sub-Unternehmen mit Sitz im Kanton Zug zurückgriff. Das verstosse gegen die Regeln: Zwar dürfen Drittfirmen die Sicherheitsarbeit übernehmen, jedoch nur wenn es sich dabei um ein Schweizer Unternehmen handelt und wenn vorher eine Bewilligung dazu eingeholt wird.

Beides war nicht der Fall. Hinzu kommt, dass die Securitas sich nicht ausreichend absicherte, was den Leumund der Angestellten der Sub-Unternehmung betrifft.

Keine Folgen für Securitas

Trotz allem: Im Urteil des Aufsichtsverfahrens kommt das BAV zum Schluss, dass weder für die SBB noch für die Securitas Konsequenzen folgen werden. Der Grund: Seit 2011 ist gesetzlich geregelt, dass Transportunternehmen wie die SBB auch private Sicherheitsdienste engagieren dürfen. Allerdings bestanden Unsicherheiten, wie die Zusammenarbeit mit solchen Sub-Unternehmen genau aussehen sollte. Deshalb galt eine Übergangsfrist.

Securitas profitiert nun von dieser Schonfrist. Jörg Walpen vom BAV erklärt das Ausbleiben von Konsequenzen gegenüber «Espresso» damit, dass das Verfahren hauptsächlich eine erzieherische Funktion haben soll. Denn: «In der Zwischenzeit haben die SBB Transportpolizei sowie die Securitas AG längst die nötigen rechtlichen Schritte eingeleitet und Massnahmen eingeleitet, sodass dieser unrechtmässige Missstand behoben ist.»

Meistgelesene Artikel