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Streik bei Airline oder Bahn: Diese Ansprüche haben Passagiere
Aus Kassensturz vom 12.05.2015.
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Umwelt und Verkehr Streik bei Airline oder Bahn: Diese Ansprüche haben Passagiere

Viele Reisende und Feriengäste kennen das: Das Flugzeug hebt nicht ab oder der Zug fährt nicht, weil Angestellte streiken. Betroffene müssen mühsam einen Ersatztransport organisieren. Das kostet viel Geld und Nerven. Aber die Flugpassagiere und Zugfahrer müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Reisen verlaufen leider nicht immer nach Plan. Diese Erfahrung machten anfangs Mai 2015 auch die Kunden der Deutschen Bahn. Millionen von Passagieren strandeten wegen des Streiks der Lokführer. Arbeitskämpfe stoppen oft auch den Flugverkehr, die Passagiere bleiben am Boden.

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Fragen zu Reiserecht beantworteten zwei Experten im Chat. Das Protokoll.

Ein ähnliches Erlebnis hatte Stefan Wegmüller aus dem Kanton Luzern. Er wollte im April von der Normandie mit Air France nach Hause fliegen. Wegen des Streiks der Fluglotsen annulliert die Fluggesellschaft kurzerhand den Rückflug und lässt ihn stehen.

Airline lässt gestrandete Passagiere im Stich

Stefan Wegmüller bleibt nichts übrig als seine Heimreise auf eigene Faust zu organisieren. Für Verpflegung, Hotel und Mietauto zahlt er mehrere hundert Franken. Doch in einem solchen Fall müssen sich Passagiere nicht alles gefallen lassen. Die sogenannten Fluggastrechte regeln was der Passagier an Dienstleistungen und finanzieller Entschädigung fordern kann.

Gemäss Reiserechtsexperte Vito Roberto hat Stefan Wegmüller nicht nur Anspruch auf die Rückerstattung seines Tickets. «Zusätzlich kann der Passagier verlangen, dass ihm die Fluggesellschaft Unterstützungs-Leistungen wie Verpflegung, Übernachtung und bezahlt.» Und für den Fall, dass man seine Rückreise selber organisieren muss, könne man die Fluggesellschaft ebenfalls zur Kasse bitten.

Airlines halten Passagiere hin

In der Praxis schieben Airlines die Ansprüche der Passagiere oft auf die lange Bank. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kennt diese Verzögerungstaktik. Das BAZL unterstützt die Betroffenen. Sie können sich über ein Formular bei der Aufsichtsbehörde melden. Über 3500 Meldungen gehen jährlich ein.

Neben den Annullationen geht es oft um Verspätungen und Überbuchungen. Dass BAZL sei darauf angewiesen, dass die Passagiere Anzeige erstatten, betont Sprecher Urs Holderegger: «Erst mit einer solchen Anzeige können wir als Durchsetzungsbehörde mit der fehlbaren Airline Kontakt aufzunehmen.»

In den meisten Fällen lenken die Airlines ein und zahlen. Uneinsichtige Gesellschaften sanktioniert das BAZL mit Bussen von mehreren tausend Franken. Von diesen Bussen profitieren die Passagiere allerdings nicht direkt, sie müssen ihre Rechte dann mühsam auf eigene Faust einfordern. Immerhin, ob Flug- oder Bahnreise: die Passagiere haben Rechte, für den Fall dass die Reise nicht planmässig verläuft.

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Studiogespräch mit Reto Ineichen, Dozent für Reiserecht und Rechtsanwalt
Aus Kassensturz vom 12.05.2015.
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