Schon bisher konnten Einbahnstrassen für den Veloverkehr auch in der Gegenrichtung geöffnet werden. Die neue Verkehrsverordnung weist die Behörden und Gemeinden nun dazu an, dies grundsätzlich zu erlauben. Wenn der Velo-Gegenverkehr zu gefährlich ist, darf er jedoch verboten werden.
Kreisel sollen für Velofahrer sicherer werden
Bei jedem dritten Unfall in Kreiseln sind Velofahrer involviert. Um die Sicherheit zu erhöhen, müssen Velofahrer in mehrspurigen Kreiseln nun nicht mehr ganz rechts fahren. Dies war bisher schon bei einspurigen Kreiseln der Fall. Laut der Organisation Pro Velo ist das ein Sicherheitsgewinn. Wie Bettina Maeschli von Pro Velo im Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 erklärt, wäre ein Überholverbot von Velos in Kreiseln jedoch noch besser.
Änderungen auch für E-Bikes
Eine Anpassung gibt es auch bei Trottoirs, die für Velos freigegeben sind: Neu müssen «langsame» E-Bikes bis 25 km/h den Motor auf solchen Strecken nicht mehr abstellen. Für schnellere E-Bikes gilt diese Regelung jedoch nach wie vor.
Eher kurios ist das bisherige Verbot, die Pedale vom Velo nicht loslassen zu dürfen. Dieses Verbot wird mit der neuen Verkehrsverordnung ebenso aufgehoben wie die Bestimmung, dass Veloanhänger auf Velowegen nur dann zugelassen sind, wenn sie niemanden behindern.