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Gute Vorbereitung unerlässlich für unbeschwerte Ferien
Aus Rendez-vous vom 08.07.2021. Bild: Imago
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Urlaub gestrichen Wir müssen die Ferienwohnung stornieren - was gilt?

Ferien im Ausland waren Ihnen in diesem Jahr noch zu riskant. Sie haben deshalb für sich und Ihre Familie eine gemütliche Ferienwohnung in den Bergen gebucht. Doch zwei Wochen vor der Abreise: Blinddarmentzündung. Spital. Die Ferien in den Bergen sind gestrichen.

Selbstverständlich können gebuchte Ferienwohnungen storniert werden. Nur leider meist nicht kostenlos.

  • Wer eine gebuchte Ferienwohnung absagen muss, egal aus welchen Gründen, muss die vereinbarte Miete trotzdem bezahlen. Laut Gesetz gilt: Vertrag ist Vertrag.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten oft eine kundenfreundlichere Regelung: Je früher man absagt, je geringer die zu bezahlenden Kosten. Es gibt sogar Vermieterinnen, bei denen man auch noch kurzfristig annullieren kann - kostenlos.

«Rechtsmitteli»: Die juristische Notfallapotheke für Ihre Ferien

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Legende: Colourbox/Collage SRF

Die juristische Notfallapotheke von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner enthält «Rechtsmitteli» gegen Ferienfrust. Hier geht's zur Übersicht.

  • Kann die Vermieterin die Wohnung nach einer Absage anderweitig vermieten, muss der ursprüngliche Mieter nichts bezahlen. Eine bereits geleistete Vorauszahlung kann er zurückverlangen. In diesem Zusammenhang sind Vermieterinnen verpflichtet, die Wohnung nach einer Absage wieder auszuschreiben. Auch der Mieter kann sich um eine Ersatzlösung bemühen. Findet er einen «Ersatzmieter», muss er die vereinbarte Miete nicht bezahlen.
  • Reiseversicherungen kommen für Annullierungskosten auf, wenn jemand seine Ferien zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen abbrechen oder sie gar nicht antreten kann. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben einige Reiseversicherungen zusätzliche Ausschlüsse und Einschränkungen in ihre Bestimmungen eingefügt. Deshalb vor einem Neuabschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen genau studieren.

Espresso,13.08.20, 08:13 Uhr

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