Die junge Frau wusste, dass die Versicherungssummen bei der Auto-Haftpflicht-Versicherung in den US-Staaten teilweise sehr tief liegen. Und die horrenden Klagesummen der Geschädigten hatte sie im Hinterkopf. Deshalb fragte sie den Mitarbeiter im Reisebüro, was denn im Fall eines schweren Unfalls passiere, bei dem Dritte so verletzt würden, dass sie ein Leben lang darunter litten.
Die Antwort war: «Hierfür ist die Auto-Haftpflicht-Versicherung da, und wenn die Schadenssumme überstiegen wird, springt ihre Privat-Haftpflicht in der Schweiz ein.» Tatsächlich? Nein, so einfach ist eben nicht.
Unbedingt Zusatzversicherung abschliessen
Michael Bötschi ist Produkte-Manager bei Knecht-Reisen, einem USA-Spezialisten. In vielen Staaten sei die Versicherungssumme derart tief, dass man damit in einem Ernstfall nirgends hinkomme. «Wir schliessen für unsere Kunden immer eine Zusatzversicherung für die Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung ab, welche die Haftpflichtdeckung bei Autos auf 1 Million Dollar erhöht, bei Wohnmobilen auf 5 bis 7,5 Millionen Dollar.» Er rät allen, eine solches Liability Insurance Supplement-LIS abzuschliessen.
Springt die eigene Privathaftpflicht ein?
Die «Espresso»-Hörerin bekam bei ihrem Reisebüro zu hören, dass ihre Privat-Haftpflicht-Versicherung in der Schweiz den Teil übernehmen würde, welcher nicht durch die Motorfahrzeug-Haftpflicht abgedeckt wird.
Nein, so generell ist die Aussage sicher falsch. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat bei vier grossen Versicherungsanstalten nachgefragt und unterschiedliche Antworten erhalten. Mobiliar beispielsweise zahlt nichts, kundenfreundlich zeigt sich die Zürich.
- Mobiliar: «Als Autolenker verursachte Drittschäden sind über die Privathaftpflichtversicherung nicht versichert. Es ist bei der Mietwagenfirma für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.»
- Generali: «Der Versicherungsschutz für Schäden an Motorfahrzeugen, die eine versicherte Person zum Gebrauch oder in Obhut übernommen hat, ist in der Grunddeckung nicht versichert. Er kann nur mittels besonderer Vereinbarung als Zusatzversicherung (gelegentliche Benützung fremder Motorfahrzeuge) zur PH-Grunddeckung versichert werden. Schäden an gemieteten Fahrzeugen sind von der Deckung ausgeschlossen. Unsere Deckung sieht keine Übernahme von Schäden über die gesetzliche Haftpflicht hinaus vor.»
- Zürich: «Reicht die maximale Summe nicht aus, um einen Schaden zu bezahlen, springt die Privathaftpflichtversicherung von Zurich ein. Diese deckt Ansprüche gegen versicherte Personen als Lenker fremder Fahrzeuge. Die Leistung der Privathaftpflichtversicherung ist pro Ereignis begrenzt auf eine Gesamtschadensumme von 2 Millionen Schweizer Franken.»
- Axa: «In der Privathaftpflicht kann der Kunde die Zusatzdeckung ‹Autobenützer› versichern. Darin sind Haftpflichtschäden aus der Benützung von fremden Motorfahrzeugen bis fünf Millionen versichert.»
«In Europa sind wir nicht unterversichert»
Ganz anders stellt sich die Situation in Europa dar. Sabatino Castellano ist Leiter Tourismussparte bei Europcar Schweiz: «Der europäische Standard ist hoch. Durch die Motorfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung ist man als Mieter eines Wagens in Millionenhöhe versichert, in verschiedenen Ländern ist die Obergrenze sogar unlimitiert.» Auch er empfiehlt für die USA Ferien unbedingt eine Zusatzversicherung.
Und Michael Bötschi von Knecht-Reisen gibt und noch als Tipp, sich eine Rechtsschutz-Versicherung für die Reise in den USA zu überlegen. Unter Umständen könne man sich so viel Ärger ersparen.