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Aufgepasst bei der Unfallversicherung nach der Pensionierung
Aus Espresso vom 07.02.2019. Bild: Colourbox
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Versichert im Alter Aufgepasst bei der Unfallversicherung nach der Pensionierung

Wer jahrelang über den Arbeitgeber für Unfall versichert war, muss sich nach der Pensionierung ein paar Fragen stellen.

Eine «Espresso»-Hörerin realisiert erst nach der Pensionierung, dass sie sich zwar unkompliziert über die Krankenversicherung für Unfall absichern kann. Aber die Leistungen sind beschränkt. Und für eine Zusatzversicherung muss sie grosse Hürden überwinden.

Zwar hat die 62-jährige Frau ein Vorbereitungsseminar für die Frühpensionierung besucht. Dass sie sich nun aber mit der Unfallversicherung herumschlagen muss, wurde ihr dort so nicht gesagt: «Uns wurde in einem Satz vermittelt, man könne sich ganz einfach bei seiner Krankenversicherung melden und Unfall einschliessen lassen. So einfach.»

Dies stimmt zwar. Dass aber die Leistungen beschränkt sind, und man sich über Zusatzversicherungen für gewisse Risiken absichern sollte, war ihr nicht klar.

Franchise und Selbstbehalt

Bei der Unfalldeckung über die Krankenkasse kommt die Franchise sowie der Selbstbehalt gemäss der Police für die obligatorische Krankenversicherung zum Zug, analog wie bei einer Krankheit. Bei der Unfallversicherung über den Arbeitgeber gibt es für den Arbeitnehmer keine Kostenbeteiligung.

Beschränkte Leistungen in der Grundversicherung

Als jahrzehntelange Kundin der immer gleichen Krankenkasse ärgert sich nun die Frühpensionierte: «Ich habe bei meiner Krankenkasse eine Zusatzversicherung für die freie Arzt- und Spitalwahl. Dies möchte ich auch, wenn ich einen Unfall habe.»

Bei ihrer Krankenkasse kann sie in der Zusatzversicherung aber nicht so einfach den Unfall einschliessen. Es bedarf einer Gesundheitsprüfung. Seit Wochen wartet sie nun auf eine Antwort. Und die Chancen, in eine Zusatzversicherung aufgenommen zu werden, sind in diesem Alter nicht besonders gut. Es gibt Altersguillotinen und oft scheitern ältere Personen an der Gesundheitsprüfung.

Risiko Reiselust

Auch ist der Frührentnerin erst jetzt bewusst geworden, dass bei Unfällen im Ausland teilweise grosse Kosten auf sie zukommen könnten. Sind doch in der Grundversicherung keine Kosten für Rettungen im Ausland vorgesehen. Auch Rückreisen in die Schweiz sind nicht gedeckt und die Kostenbeteiligung für Heilung und Spitalaufenthalt ist je nach Land für den Verunfallten gross.

So sind Sie nach der Pensionierung gut abgesichert

Ruedi Ursenbacher

Versicherungs-Experte bei Fairsicherungsberatung

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Tipps vom Experten, Ruedi Ursenbacher von fairsicherungsberatung

  • Wer im Alter abgesichert sein will, sollte bereits in jungen Jahren eine Zusatzversicherung abschliessen, zum Beispiel für freie Arzt- und Spitalwahl, und dabei Unfall einschliessen. Im Wissen, dass man dann als Arbeitnehmer doppelt versichert ist. Allerdings sind die Prämien für Unfall sehr günstig.
  • Wenn jemand viel und weit reist, lohnt es sich zu schauen, ob die Unfalldeckung bereits in einer Zusatzversicherung der Krankenversicherung drin ist. Wenn nicht, sollte man versuchen, Unfall dort noch einzuschliessen.
  • Wenn das nicht möglich ist: Schauen Sie, ob Sie in einer Zusatzversicherung bereits eine Reiseversicherung drin haben. Wenn nicht, schliessen Sie eine gute Reiseversicherung ab.
  • Gerade für Viel-Reiser lohnt sich auch eine Mitgliedschaft bei der Rega.

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