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«Es geht letztlich darum, das Image und die Glaubwürdigkeit der gesamten Branche zu verbessern». Dieses Ziel verfolgt der Krankenkassenverband Santésuisse mit einer Branchen-Vereinbarung, die seit letztem Sommer in Kraft ist.
Diese begrenzt die Provisionen an Makler und sollte die Telefonwerbung in der Grundversicherung eindämmen.
Branchenvereinbarung nützt nichts
Doch aktuelle Beispiele von Kassensturz-Zuschauern zeigen: Aus Sicht der Konsumenten geht die Belästigung durch unterwünschte Telefone weiter und damit schwindet die Glaubwürdigkeit der Krankenkassen.
Viele Kunden beklagen, dass sie auch der sogenannte Sterneintrag nicht schützt. Dieser signalisiert den Anrufern eigentlich: «Telefonwerbung nicht erwünscht». Doch viele Makler und Vermittler halten sich nicht daran.
Konsumentenschutz fordert Verbot
Für die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat die Vereinbarung der Versicherer nicht gehalten, was sie versprochen hat, sagt SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo. «Es bleibt nichts anderes übrig, als die Telefonwerbung durch Krankenversicherer zu verbieten», so Birrer-Heimo.
Möglich sei dies im Aufsichtsgesetz zur sozialen Krankenversicherung, das bald im Parlament debattiert wird. Krankenkassen bezahlen Makler für neue Policen und Callcenter für vermittelte Beratungstermine. Diese Provisionen gehen auf Kosten der Prämienzahler
Der Schwindel mit «Kassensturz»
Trotzdem schrecken die Vermittler selbst vor dreisten Methoden nicht zurück. Das belegt der Fall aus von Maria Boss aus Innertkirchen/BE, den «Kassensturz» aufdeckt. Ein Callcenter rief im Auftrag der Groupe Mutuel an. Sie sagte am Telefon, sie hätte kein Interesse an einer neuen Versicherung.
Darauf griff der Vermittler zu einem billigen Trick. Er machte vor, es gehe bei seinem Anruf um eine Studie des «Kassensturz». Maria Boss ärgert sich: «Das ist ein hinterlistiger Trick, um mich zu einem Termin zu überreden.»
Santésuisse sagt zu den Verstössen, dass die Vereinbarung der Branche durchaus etwas bringe. Das würde die Auswertung der Rückmeldungen zeigen, die man erhalte. Die meisten Verstösse seien nämlich nicht auf die Versicherungen zurückzuführen, sondern auf «wilde» Makler.
Und: Viele Klagen beträfen die Zusatzversicherungen, welche die Branchenvereinbarung nicht regelt.