Das Wichtigste in Kürze
- Gegen einen Baselbieter Fahrlehrer liegen bei Polizei und Aufsichtsbehörde mehrere Klagen vor. Er soll Fahrschülern Fahrstunden verkauft, diese aber nicht geleistet haben.
- Der Basler Fahrlehrerverband erklärt, der kritisierte Fahrlehrer sei schon im letzten Herbst wegen Zuwiderhandlung gegen den Ehrencodex ausgeschlossen worden.
- Die Kantonspolizei Basel-Landschaft bestätigt gegenüber «Espresso», dass gegen den fehlbaren Fahrlehrer ein Aufsichtsverfahren hängig ist. Ihm droht ein Berufsverbot.
- Der Fahrlehrerverband empfiehlt zukünftigen Fahrschülern, auf der Suche nach einem Fahrlehrer vorsichtig zu sein und auch im Internet nach Unregelmässigkeiten zu suchen. Zudem seien Honorarzahlungen nur gegen Quittung zu leisten.
Ein junger Mann möchte das Autobillett machen und entscheidet sich aufgrund eines Fotos im Internet für einen Autofahrlehrer mit einem VW Golf GTI. Er bezahlt diesem in der ersten Stunde für ein 10er-Abo knapp 1000 Franken. Nach dieser ersten Zusammenkunft macht sich der Lehrer aber rar. Er ist für seinen Kunden nur noch über Whatsapp erreichbar und monatelang nicht mehr für Fahrstunden zu haben.
Nach monatelanger Hinhaltetaktik schaltet sich der Vater des Fahrschülers ein. Der «Espresso»- Hörer fordert vom Fahrlehrer die Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung, sein Sohn suche sich einen anderen Fahrlehrer.
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Die Antwort: Eine Rückerstattung komme nicht in Frage, sein Sohn sei einen Vertrag eingegangen. Erst nach einer weiteren Intervention zeigt sich der telefonisch nicht erreichbare Fahrlehrer bereit, einen Teil der Vorauszahlung zurückzuerstatten. Er stellt eine Endabrechnung in Aussicht. Der Fahrschüler wartet aber wieder seit Wochen auf eine Abrechnung und Rückerstattung.
Fahrlehrer bereits aus dem Berufsverband ausgeschlossen
Eine Recherche von «Espresso» zeigt, dass der besagte Fahrlehrer bereits im letzten Herbst aus dem Fahrlehrerverband Basel ausgeschlossen wurde. Verbandspräsident Marco D'Amico bestätigt, es habe zu viele Klagen gegeben. Man sei über das «Geschäftsmodell» des Ausgeschlossenen informiert. Es entspreche nicht dem Ehrenkodex des Verbandes. Zukünftigen Fahrschülern empfiehlt D'Amico, vor einem Vertrag im Internet Referenzen für den gewählten Fahrlehrer zu suchen und Abo-Zahlungen nur gegen Quittung zu leisten.
Aufsichtsbehörde bestätigt laufendes Verfahren
Die Aufsichtsbehörde des Kantons Basel-Land und die Kantonspolizei bestätigen gegenüber «Espresso», dass gegen den beschuldigten Fahrlehrer eine Untersuchung läuft. Weitere Details würden nicht bekannt gegeben, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Soviel steht fest: Im Extremfall droht – wie in einem früheren Fall – dem Fahrlehrer ein Berufsverbot.