Juristen nennen sie die «Saldoklausel». Eine Floskel, die häufig in Vereinbarungen anzutreffen ist, meist ganz am Schluss, vor den Unterschriften.
Doch die Begriffe «Anspruch» und «Saldo» sind verwirrlich. Was viele nicht wissen: Die Saldoklausel ist eine Verzichtsklausel. Wer sie unterschreibt, bestätigt, dass er keine weiteren Forderungen aus einem Geschäft geltend machen kann. Ein für allemal.
Saldoklauseln stehen in vielen Vereinbarungen
Saldoklausel
Oft verwendete Formulierung: Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erklären sich die Parteien per Saldo aller Ansprüche als endgültig und vollständig auseinandergesetzt. Bedeutung: Die Parteien haben alles abgerechnet und können später keine Forderungen mehr gegeneinander geltend machen.
Saldoklauseln kommen in Vereinbarungen in fast allen Rechtsgeschäften vor. Meist nach einer Auseinandersetzung, wenn sich die Parteien geeinigt haben.
Einigen sich beispielsweise ein Vermieter und sein Mieter vor der Schlichtungsbehörde über die finanziellen Folgen eines Schadens, so wird dort eine Vereinbarung aufgesetzt und unterschrieben. Mit der Saldoklausel anerkennen beide Seiten, im konkreten Fall keine Ansprüche mehr geltend zu machen.
Für Angestellte gelten Spezialregeln
Im Arbeitsrecht lassen viele Unternehmen nach einer Kündigung einen Angestellten eine Austritts-Vereinbarung unterschreiben. Darin ist in der Regel festgehalten, welche Entschädigungen der Angestellte nebst dem Lohn noch zu erwarten hat. Wer eine solche Vereinbarung samt Saldoklausel unterschreibt, kann später keine Ansprüche mehr geltend machen.
Weil aber viele Angestellte eine solche Vereinbarung im Stress unterzeichnen und sich der Konsequenzen nicht bewusst sind, gibt es im Gesetz eine Spezialklausel. Auf zwingende Ansprüche können Arbeitnehmende bis nach Ablauf von 30 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht verzichten.Ein Arbeitszeugnis oder den Lohn einfordern kann ein Angestellter also auch dann noch, wenn er eine Saldoklausel unterschrieben haben. Beides sind Ansprüche, auf die man von Gesetzes nicht verzichten kann.
Formulierung: Es ginge auch einfacher ...
Diese Schutzbestimmung ist jedoch die Ausnahme. Einmal unterschrieben, ist an einer Saldoklausel nichts mehr zu rütteln. Heikel ist das vor allem nach Unfällen oder bei grösseren Schäden. Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen solche Saldoklauseln unterschreiben lassen, noch bevor überhaupt feststeht, wie gross ein Schaden ist oder ob bei einer Verletzung mit Folgeschäden zu rechnen ist.
Egal, worum es sich handelt: Eine Saldoklausel auf einer Vereinbarung sollte man nur dann unterschreiben, wenn man sich vorgängig genau über die Bedeutung informiert oder sich beraten lassen hat.
Es gibt übrigens keinen Grund dafür, dass eine Saldoklausel so schwer verständlich formuliert ist, sagt Felix Meier-Dieterle, Rechtsanwalt und früherer Richter am Bezirksgericht Zürich. Er verwendet in seiner Anwaltspraxis bewusst eine für Laien verständliche Formulierung. Nämlich: «Die Parteien bestätigen, dass keine weiteren Forderungen mehr bestehen.»