Laut Gesetz handelt es sich beim Kaffeerahm um Rahm mit einem Fettanteil von mindestens 15 Prozent. Ist weniger Fett drin, darf ein Hersteller das Produkt nicht als Kaffeerahm verkaufen. Bei Vollrahm muss der Fettanteil bei mindestens 35 Prozent liegen.
Und weil Kaffeerahm so klar durch das Gesetz definiert sei, gelte es für sich als Zutat, auch wenn es sich eigentlich um ein Produkt aus Milch handle, erklärt Sybille Umiker, Mediensprecherin des Milchverarbeiters Emmi: «Es ist wie beim Joghurt, das gilt auch als Zutat.»
180‘000 Badewannen voll
Hergestellt wird Kaffeerahm in der Zentrifuge: «Die Rohmilch wird dort geschwungen und gereinigt, Fett und Milch trennen sich», so Sibylle Umiker. Und je nach gewünschter Mischung wird danach wieder eine gewisse Menge Rohmilch beigegeben.
Die Nachfrage nach Kaffeerahm ist gross. In der Schweiz werden deshalb pro Jahr rund 20‘000 Tonnen davon produziert. Eine Menge, mit der man rund 180‘000 Badewannen füllen könnte.