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Rechtsfrage: «Muss ich den Kurs wegen Corona online besuchen?»
Aus Espresso vom 20.08.2020. Bild: colourbox
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Weiterbildung Wegen Corona nur virtuell: «Muss ich den Online-Kurs besuchen?»

Gibt es Geld zurück, wenn ein Kurs statt im Seminarzentrum am Bildschirm stattfindet?

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Kann ein Kurs oder ein Seminar nicht wie angekündigt stattfinden, haben Teilnehmende das Recht, eine Preisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
  • Grössere Abweichungen etwa müssen Teilnehmende nicht akzeptieren. In diesem Fall können sie ihr Kursgeld zurückverlangen.
  • Verschiebungen auf ein anderes Datum zum Beispiel oder die Verlegung des Seminars an einen anderen Ort gelten als grössere Abweichungen. Dasselbe gilt auch, wenn der Veranstalter wie im Beispiel einer «Espresso»-Hörerin eine mehrtägige Präsenzveranstaltung als Onlineseminar durchführen will.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Sind Teilnehmende mit solchen Änderungen nicht einverstanden, können sie ihr Geld zurückverlangen. Einen Gutschein müssen sie nicht akzeptieren.
  • Probleme bei der Durchführung gehören zum Betriebsrisiko des Anbieters. Auch dann, wenn ihn an der Situation keine Schuld trifft.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 20.08.2020, 8.13 Uhr

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