Wolfi Pasztor aus Berg SG freute sich über seinen schönen neuen Edelstahl-Briefkasten, den er beim Versandhandel Schneider in Berneck SG bestellt hatte.
Doch schon am nächsten Tag machte ihn der Postbote darauf aufmerksam, dass dieses Exemplar nicht den Normen der Schweizerischen Post entspreche. Das Problem: Pasztors Briefkasten fehlte das Ablagefach, im Volksmund auch als «Milchkästchen» bekannt.
Ohne Ablagefach…
Der Bundesrat hat die Zustellung der Postsendungen in der Postverordnung geregelt. Diese schreibt die Grösse, die Masse und das Material vor. Vorgeschrieben wird ausserdem, dass ein Schweizer Briefkasten aus einem Brieffach und einem Ablagefach bestehen muss, das sogenannte Milchkästchen.
«Dieses Fach garantiert, dass die allermeisten Brief- und Paketsendungen im ersten Anlauf beim Empfänger landen», erklärt Post-Sprecher Bernhard Bürki die Ablagefach-Pflicht. Doch nicht alle in der Schweiz erhältlichen Briefkästen erfüllen die Normen von Schweizer Briefkästen.
…keine Post
Die Postboten haben den Auftrag, die Kunden auf nicht konforme Briefkästen aufmerksam zu machen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, ist die Post nicht zur Zustellung von Postsendungen verpflichtet.
Wolfi Pasztor wundert sich, dass in der Schweiz überhaupt Briefkästen in den Verkauf gelangen, die die Normen nicht erfüllen. Nach seiner Reklamation hat der international tätige Versandhandel Schneider den Briefkasten bei Wolfi Pasztor abholen lassen.
Der Artikel wurde ausserdem aus dem Schweizer Katalog entfernt. Und Pasztor selbst hat inzwischen seinen alten Briefkasten neu lackieren lassen und wieder montiert.
Der Regulierungswahn der Post
Wehe, wenn dem Pöstler der Briefkasten nicht gefällt. Dies bekam auch eine Familie aus Bern zu spüren. «Kassensturz» berichtete im Jahr 2009 über den Regulierungswahn der Schweizer Post.