Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt Regula Mühlebach, Geschäftsleiterin vom Schweizerischen Mieterverband Deutschschweiz:
Was soll man vor einer längeren Abwesenheit vorkehren?
Um unangenehmen Ereignissen vorzubeugen, verlangen viele Vermieter, dass die Mieter ihnen während der Abwesenheit einen Schlüssel übergeben. Oder zumindest bei einer rasch erreichbaren Vertrauensperson hinterlegen. Dazu sind Mieter aber nicht verpflichtet . Wenn es brennen sollte, dann dringt die Feuerwehr auch ohne Schlüssel in eine Wohnung ein.
Auf jeden Fall sollte man den Vermieter informieren, beispielsweise vor einem längeren, mehrmonatigen Auslandaufenthalt. Und man sollte unbedingt eine Vertrauensperson ernennen, die eingeschriebene Post entgegennimmt und in dringenden Fällen reagieren kann. Um sich von einer Drittperson auf der Poststelle vertreten zu lassen, braucht es eine Vollmacht für die Post
Wie sieht es mit dem Briefkasten aus?
Mieter müssen dafür sorgen, dass ihr Briefkasten nicht überquillt. Sonst verstossen sie gegen ihre mieterrechtliche Sorgfalts und Rücksichtspflicht. Ebenfalls Pflicht ist, technische Geräte so abzustellen, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Und bei Gasherden dreht man mit Vorteil den Haupthahn zu.
Was, wenn die Kündigung eintrifft? Oder eine Mietzinserhöhung?
Das Problem ist: Eine Kündigung gilt als empfangen, auch wenn man sie bis am letzten Tag der postalischen Abholfrist nicht abgeholt hat. Wird die dann beginnende 30-tägige Einsprachefrist verpasst, ist die Kündigung wirksam. Wer also für längere Zeit wegfährt, muss über eine Vertrauensperson verfügen, die die Post sichtet und informiert, wenn die Frist für ein Rechtsmittel läuft.
Genau gleich verhält es sich mit der Ankündigung einer Mietzinserhöhung, die man ebenfalls innert 30 Tagen seit Empfang bei der Mietschlichtungsbehörde anfechten muss. Um die eingeschriebene Post des Vermieters abholen zu können, braucht die Vertrauensperson eine wiederum eine Vollmacht der Post. So können Drittpersonen gegenüber dem Vermieter handeln.
Wenn die Wohnung gekündigt ist?
Spezielle Vorkehrungen müssen Mieter tätigen, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Gemäss Gesetz hat der Vermieter das Recht, nach rechtzeitiger Absprache die Wohnung Interessenten zu zeigen oder mit Handwerkern für notwendige Unterhaltsarbeiten vorbei zu kommen.
In einem solchen Fall muss vor der Abreise eine Kontaktperson ernannt werden, die über einen Wohnungsschlüssel verfügt. Sonst wird der Mieter unter Umständen schadenersatzpflichtig.